GewAbfV - Aufbereitungsanlagen müssen die Herstellung "Definierter Gesteinskörnungen" bestätigen können

Gemäß Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) § 9 Absatz 1 Nr. 2 und Absatz 2 sind Erzeuger und Besitzer von nicht getrennt gehaltenen Abfällen verpflichtet, Gemische, die überwiegend Beton, Ziegel, Fliesen oder Keramik enthalten, unverzüglich einer Aufbereitungsanlage zuzuführen. Weiterhin haben sie sich bei der erstmaligen Übergabe von dem Betreiber der Aufbereitungsanlage in Textform bestätigen zu lassen, dass in der Aufbereitungsanlage definierte Gesteinskörnungen hergestellt werden. Beauftragt ein Erzeuger oder Besitzer einen Beförderer mit der Anlieferung dieser Gemische, so ist dieser verpflichtet, die Bestätigung einzuholen. Der Beförderer teilt dem Erzeuger oder Besitzer unverzüglich nach dem Erhalt der Bestätigung mit, ob in der Anlage definierte Gesteinskörnungen hergestellt werden. 

LfU-Merkblatt 3.4/2 - Gleisschotter, Aktualisierung März 2018

Das Merkblatt Nr. 3.4/2 "Gleischhottermerkblatt" wurde im März 2018 hinsichtlich folgender Punkte aktualisiert:
 
  • Kapitel 6.3.1 Verwertung in technischen Bauwerken:
    der Hinweis, dass für die Richtwerte Blei, Chrom gesamt, Quecksilber und Phenolindex von den RW-1-Werten abweichende Richtwerte heranzuziehen sind, wurde gestrichen.
  • Die anzuwendenden DIN-Vorschriften für Herbiziduntersuchungen wurden angepasst (Dezember 2017: Anhang 1, Fußnote 5 und Literaturzitate [26] und [27]

Download Merkblatt 3.4/2 (März 2018) oder unter www.lfu.bayern.de

Hinweis: 
Der BRBayern bietet am 17.04.2018 in Nürnberg sowie am 30.04.2018 in Gräfelfing ein Seminar zu den neuen LfU-Merkblättern ("Beprobung", "Straßenaufbruch", "Gleisschotter") an --> siehen Rubrik: Veranstaltungen

 

Neue Seminare in Bayern: Grund- und Fortbildungskurs zur Qualitätssicherung ...

Der Baustoff Recycling Bayern e.V. lädt sie zusammen mit der bvse-recyconsult GmbH im Frühjahr 2018 zu folgenden Seminaren ein:

Grundkurs Qualitätssicherung und Zertifizierung von Recyclingbaustoffen am 16. April 2018 in Nürnberg. Für die Erteilung unserer Zertifikate im Rahmen unserer Verbandsrichtlinien ist die fachliche Qualifikation der für die Qualitätssicherung im Bertrieb verantwortlichen Person(en) nachzuweisen ist. Dies erfolgt durch eine Teilnahme am "Grundkurs Qualitätssicherung und Zertifizierung von Recyclingbaustoffen".

Die neuen LfU-Merkblätter in Bayern: Probenahme, Gleisschotter und Straßenaufbruch (Fortbild. Qualitätssicherung u. Zertifizierung) am 17. April 2018 in Nürnberg. Für die Erteilung unserer Zertifikate im Rahmen unserer Verbandsrichtlinien ist die fachliche Qualifikation der für die Qualitätssicherung im Bertrieb verantwortlichen Person(en) nachzuweisen ist. Dies erfolgt durch eine Teilnahme am "Grundkurs Qualitätssicherung und Zertifizierung von Recyclingbaustoffen" und einen mindestens alle 2 Jahre erforderlichen Fortbildungskurs. Das Seminar "Die neuen LfU-Merkblätter" wird als Fortbildungskurs anerkannt. 

Ressourcenschonung braucht Brückenbau zwischen Bürokratie und Praxis

MdL Walter Nussel, Beauftragter für Bürokratieabbau, Bayerische Staatsregierung, auf dem Baustoff Recycling Forum | 5. bvse-Mineraliktag:

"Es ist höchste Zeit, Verwaltungen und Behörden an praxisgerechtere Ansätze heranzuführen, damit wertvolle Ressourcen in Zukunft nicht ungenutzt bleiben", erklärte der Beauftragte für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung Walter Nussel, MdL.

Was sind Recycling-Baustoffe? - Abfallratgeber Bayern

"Recycling-Baustoffe werden aus mineralischen Bau- und Abbruchabfällen in einem mehrstufigen Aufbereitungsverfahren hergestellt. Durch eine sorgfältige Qualitätssicherung, beginnend bereits bei den Ausgangsstoffen, wird in Verbindung mit einer Aufbereitung in leistungsfähigen Anlagen eine hochwertige Qualität sowohl in umwelttechnischer als auch in bautechnischer Hinsicht gewährleistet." 

     (www.rc-baustoffe.bayern.de)

Scharf: Baustoffrecycling ist Klimaschutz

Ein nachhaltiger Umgang mit wertvollen Rohstoffen ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Das betonte die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf heute anlässlich der Veröffentlichung einer neuen Broschüre zum Thema Baustoffrecycling.

"Ressourcenschonung ist ein zentraler Wettbewerbs- und Standortfaktor im 21. Jahrhundert. Das Wirtschaftswachstum muss langfristig vom Ressourcenverbrauch entkoppelt werden. Ein funktionierender Markt für Recycling-Baustoffe ist ein wichtiger Baustein für die Bauwirtschaft von morgen. Mit der neuen Broschüre geben wir den Beteiligten eine wertvolle Arbeitshilfe an die Hand, wie durch intelligente Verwendung von recyceltem Material Geld und Ressourcen gespart werden können", so Scharf.

Mit der neuen Broschüre erhalten Gemeinden, sonstige Bauherren und Planer umfassende Informationen zu den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von Recycling-Baustoffen im Hoch- und Tiefbau sowie Tipps zur Qualitätssicherung. Daneben werden konkrete Beispiele aus der Praxis dargestellt. Dazu gehört etwa der Neubau der Umweltstation in Würzburg, der derzeit unter Verwendung von Recycling-Beton realisiert wird.

Was sind Recyclingbaustoffe? - Abfallratgeber Bayern informiert

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) informieren auf www.rc-baustoffe.bayern.de über Recyclingbaustoffe.

Geprüfte, gütegesicherte und zertifizierte Recyclingbaustoffe sind den primären Baustoffen wie Sand, Kies oder andere Gesteine gleichwertig und gewährleisten eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung.

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