Ab 01.08.2023 ist von allen Betreibern mobiler oder stationärer Aufbereitungsanlagen zu beachten, dass mineralischen Ersatzbaustoffe (MEB) nur noch dann in technischen Bauwerken eingebaut werden dürfen, wenn sie nach den Vorgaben der EBV hergestellt, güteüberwacht und klassifiziert sind. Bei der Umsetzung der EBV sind zudem die FAQs der LAGA (derzeit Version 2) sowie des bayerischen LfUs (UMS v. 31.08.2023, BY FAQs zur EBV) zu berücksichtigen.
Für die Durchführung der Güteüberwachung ist immer der Betreiber der Anlage (nicht der Bauherr) verantwortlich!
- Ab 01.08.2023 sind alle mineralischen Ersatzbaustoffe (MEB), die in technischen Bauwerken eingebaut werden sollen, konsequent nach der EBV (EgN, WPK, FÜ) gütezuüberwachen und zu klassifizieren. Andere Prüfungen (nach alten Zuordnungs- oder Richtwerten etc.) sind unsinnig, da die dahinterstehenden Regelwerke und Vorschriften seit 01.08.2023 obsolet sind.
- Zum 01.08.2023 bereits nach RC-Leitfaden geprüfte, güteüberwachte und zertifizierte RC-Baustoffe müssen nicht nach EBV nachuntersucht werden -> keine Doppeluntersuchung! Es gelten folgende Zuordnungen: RW 1 = RC-1 und RW 2 = RC-3. Bei RC-Baustoffen mit überwiegenden Ziegelanteil ist jedoch der Parameter Vanadium nachzuuntersuchen.
- In Bayern können für Baumaßnahmen, die zum Stichtag 01.08.2023 bereits genehmigt oder begonnen sind, übergangsweise die bisherigen landesspezifischen, der Genehmigung zugrundeliegenden Regelungen angewandt werden. Eine Umstellung solcher Bauvorhaben auf die Regelungen der EBV ist grundsätzlich nicht erforderlich. D.h. Doppeluntersuchungen für Ihre Recycling-Baustoffe bei laufenden, bereits zum Stichtag 01.08.2023 genehmigten Bauvorhaben sind nicht notwendig.
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Jeder Betreiber einer mobilen und stationären Aufbereitungsanlage benötigt seit 01.12.2023 einen Eignungsnachweis (EgN). Dieser EgN muss auch den zuständigen Behörden vorgelegt werden.
QUBA-Qualitätssiegel
Die Zertifizierung nach den QUBA-Richtlinien (QUBA Qualitätssicherung Sekundärbaustoffe GmbH /QUBA-Qualitätssiegel für Sekundärbaustoffe) gewährleistet die Übereinstimmung von Sekundärbaustoffen (Ersatzbaustoffen) mit den für die jeweilige Zweckbestimmung geltenden bau- und umwelttechnischen Anforderungen sowie allen Rechtsvorschriften und anwendbaren Normen für Erzeugnisse. Alle Anforderungen der EBV werden durch die QUBA-zertifizierten Sekundärbaustoffe (Ersatzbaustoffe) erfüllt.
QUBA-zertifizierte Sekundärbaustoffe (Ersatzbaustoffe) erfüllen alle Kriterien für das Abfallende und können als Produkte in Verkehr gebracht werden.
Geprüfte, güteüberwachte und QUBA-zertifizierte Sekundärbaustoffe sind einfach in der Verwendung, vielseitig einsetzbar, umweltfreundlich und wirtschaftlich!
(Stand 31.08.2023)