Die mineralischen Bau- und Abbruchabfälle inkl. Bodenaushub sind deutschlandweit der mengenmäßig größte Abfallstrom. Nach Angaben des 13. Monitoring-Berichts "Mineralische Bauabfälle 2020" (Kreislaufwirtschaft Bau) fielen in Deutschland im Jahr 2020 insgesamt 220,6 Mio. Tonnen Bau- und Abbruchabfälle inkl. Bodenaushub an. Dies sind 55,4 % des Gesamtabfallaufkommens in Deutschland (2020: 414 Mio. Tonnen).
Laut 13. Monitoring-Bericht der Kreislaufwirtschaft Bau wurden 2020 aus den 220,6 Mio. to ungefährlicher Bau- und Abbruchabfälle (einschl. Strassenaufbruch) 76,4 Mio. to Recyclingbaustoffe hergestellt (Recyclingquote: nur 34,8 %). 54,5 % der anfallenden Abfälle wurden in Gruben, Brüchen und Tagebauen verfüllt (insbesondere Boden und Steine) bzw. der sonstigen Verwertung (z.B. im Deponiebau) zugeführt und 10,4 % mussten deponiert werden.
2018 belief sich die zu entsorgende Menge an Bau- und Abbruchabfällen in Bayern auf 50,0 Mio. to. Davon wurden 11,9 % beseitigt, 58,1 % in Gruben, Brüchen und Tagebauen verfüllt und lediglich 19,8 % recycelt bzw. in Asphaltmischanlagen aufbereitet. 10,1 % wurden direkt bei Baumaßnahmen wieder eingesetzt.
Abfallerzeuger und - besitzer sind gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (§ 7 (2) KrWG) verpflichtet, ihre mineralischen Abfälle ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Eine Beauftragung Dritter mit der Erfüllung der Entsorgung ist zwar möglich, die Verantwortung für die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung obliegt aber weiterhin dem Erzeuger und Besitzer der Abfälle (§ 22 KrWG).
Mineralische Abfälle werden i.d.R. nach der Systematik der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) ihrer Herkunft und Stoffart nach zugeordnet und hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit eingestuft (AVV-Nummer). Die AVV unterscheidet zwischen ungefährlichen und gefährlichen Abfällen. Gefährliche Abfälle werden dabei mit einem * gekennzeichnet.
Zu den mineralischen Abfällen zählen: