EBV-konforme Verwendung von Ersatzbaustoffen leicht gemacht!
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Bauherren und andere Verwender, wie beispielsweise Bauunternehmen, Erdbauunternehmen, Garten- und Landschaftsbauer, haben seit August 2023 beim Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen wie Recycling-Baustoffen im Straßen-, Wege-, Erd- und Tiefbau die Anforderungen der ErsatzbaustoffV zu beachten.