POP-Abfall-Überwachungsverordnung: Inkrafttreten am 1. August 2017
Die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung ist am 24. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Sie wird bereits am 1. August 2017 in Kraft treten. Die Verordnung sieht vor, dass POP-Abfälle (z. B. HBCD-haltige Dämmstoffe) zwar nicht als gefährlich, aber dennoch als überwachungsbedürftig anzusehen sind. Nachfolgend haben wir die wesentlichen Regeln erläutert. Zur Vertiefung bietet der bvse außerdem zeitnah ein Praktiker-Seminar an.