Sekundärbaustoffe sind vielseitig einsetzbar
- im Straßen-, Wege- und Verkehrsflächenbau (Straßenbau),
- im Erd- und Tiefbau (Erdbau),
- im Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau),
- im Hochbau als Gesteinskörnungen für die Herstellung von R-Beton, Betonfertigteilen,
Pflaster, Platten, Mauersteine usw.
Sekundärbaustoffe sind nachhaltige Baustoffe. Sie substituieren Primärbaustoffe (Sand, Kies, Naturgestein, Boden), reduzieren damit den Bedarf an diesen natürlichen Baustoffen sowie den durch den Rohstoffabbau bedingten Flächenbedarf. Durch die dezentrale Aufbereitung nahe am Anfallort der Bauabfälle bzw. der direkten mobilen Aufbereitung vor Ort auf der Baustelle werden im großen Umfang Transportaufwendungen und somit die Lärm- und Verkehrsbelastung sowie vor allem auch die CO2-Belastung reduziert.
Sekundärbaustoffe sind wirtschaftlich und sparen Baukosten. Sekundärbaustoffe sind bei gleicher bautechnischer Qualität in der Regel günstiger verfügbar als Primärbaustoffe. Weiterhin spart jeder Bauherr Entsorgungsgebühren (Verfüllung, Deponie). Die Recyclingbetriebe sind in ausreichender Anzahl dezentral verfügbar, die mobile Aufbereitung vor Ort ist oftmals möglich, somit entfallen weite Transportstrecken, z.B. zur nächsten verfügbaren Deponie, und die Entsorgungsgebühren werden minimiert.
Für den Bauherren, Architekten, Planer als auch die ausführenden Unternehmen ist der Einsatz von Sekundärbaustoffen in technischen Bauwerken des Straßen- und Erdbaus über die seit dem 01.08.2023 eingeführte Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV, EBV) klar und rechtsverbindlich geregelt. Sekundärbaustoffe werden dort als mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) bezeichnet.
Mit diesen Arbeitshilfen gibt der Baustoff Recycling Bayern e.V. Ihnen eine Hilfestellung für
- EBV - 1x1 für Anwender/Bauherren für den Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) z.B. als Recycling-Baustoffe, aufbereitete oder unaufbereitete Bodenmaterialien etc. in technischen Bauwerken des Straßen- und Erdbaus (= Straßen, Wege, Verkehrsflächen, Leitungsgräben, Baugrubenverfüllungen, Dämme, Wälle usw.)
- EBV – 1x1 für Aufbereiter für die Herstellung , Güteüberwachung, Zertifizierung und Inverkehrbringen von mineralischen Sekundärbaustoffen (Ersatzbaustoffen) gemäß der Ersatzbaustoffverordnung
Die Arbeitshilfen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und unterliegen einer ständigen Anpassung.