Qualitätssicherung

Die Qualitätssicherung von Sekundärbaustoffen gewährleistet die Konformität der hergestellten Baustoffe mit den geltenden bau- und umwelttechnischen Regelwerken und stellt die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (§ 7 KrWG) sicher.

Sekundärbaustoffe dürfen in technischen Bauwerken (z.B. Straßen, Wege und Parkplätze, Baustraßen,  Schienenverkehrswege, Lager- , Stell und sonstige befestigte Flächen, Leitungsgräben und Baugruben, Hinterfüllungen und Erdbaumaßnahmen wie Lärm- und Sichtschutzwälle, Aufschüttungen usw.) oder in Bauprodukten (z.B. Beton, Betonbauteile) in der Regel nur geprüft, güteüberwacht und zertifiziert verwendet werden.

Die Qualitätssicherung ist für jede Lieferkörnung (Produktzertifizierung) durchzuführen.

Die Anforderungen der Qualitätssicherung gelten für stationäre Anlagen, Sammel- und Lagerplätze sowie auch für die mobile Aufbereitung auf der Baustelle.

Die Qualitätssicherung und Zertifizierung des Baustoff Recycling Bayern e.V. richtet sich seit dem 01.10.2020 nach den QUBA-Qualitätsstandard (siehe auch "Qualitätsrichtlinien in Bayern") und bescheinigt für den zertifizierten Sekundärbaustoff die Einhaltung aller für Art und Einsatzzweck des Baustoffes relevanten bau- und umwelttechnischen Regelungen, postuliert über diese Regelungen hinausgehende Anforderungen („Mehrwert für den Endanwender“) und macht den Einsatz des Baustoffes für Endanwender denkbar einfach und rechtssicher!

Die bau- und umwelttechnischen Anforderungen der einschlägigen Regelungen für den Einsatz von Recyclingbaustoffen in technischen Bauwerken und im Erdbau - sowohl für den Anwendungsbereich des bayer. RC-Leitfadens als auch den Technischen Regelwerken des klassifizierten Straßenbaus - sind in den Richtlinie für die Qualitätssicherung von mineralischen Sekundärbaustoffen - QUBA - Qualitätsrichtlinie sowie den für Bayern geltenden Merkblättern zusammengefasst.