Neue Regeln für mineralische Abfälle und Bodenschutz /Bundeskabinett beschließt Entwurf der Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz

Veröffentlicht 04.05.2017

Das Bundeskabinett hat am 3. Mai 2017 den Entwurf der Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz beschlossen

Das von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vorgeschlagene Verordnungspaket schafft erstmals bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Grundlagen für das Recycling mineralischer Abfälle und deren Einsatz in technischen Bauwerken. Außerdem werden die Umweltstandards für die Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen bundesweit geregelt.
 
Bundesumweltministerin Hendricks: "Mit diesem Verordnungspaket ist uns eine für alle Beteiligten tragfähige Lösung gelungen. Es wird ein praxistaugliches System für die Verwertung mineralischer Abfälle geben, das bundesweit ein hohes Schutzniveau für Mensch, Boden und Grundwasser festschreibt."
 
Kernstück der Mantelverordnung ist zum einen die neu geschaffene Ersatzbaustoffverordnung. Sie regelt die Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen aus Bau- und Abbruchabfällen, Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen über ein System der Güteüberwachung. Der Einbau dieser Materialien in technische Bauwerke vor allem im Tiefbau richtet sich nach spezifischen Anforderungen, die die Belange des Boden- und Grundwasserschutzes wahren.

Zum anderen wird mit der Mantelverordnung die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung erstmals umfassend novelliert. Sie wird künftig auch regeln, welche Materialien zur Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen genutzt werden dürfen und für welche Materialien andere Verwertungs- und Entsorgungswege gefunden werden müssen. Außerdem gibt es weitere Verbesserungen im vorsorgenden Bodenschutz, zum Beispiel durch die Möglichkeit der Anordnung einer bodenkundlichen Baubegleitung bei größeren Vorhaben.

Beide Themenfelder sind von hoher Praxisrelevanz vor allem für den Verkehrswegebau und die Baustoff- und Entsorgungswirtschaft. Hier gab es bislang nur sehr allgemeine Vorgaben auf gesetzlicher Ebene, die lediglich durch nicht rechtsverbindliche und inzwischen teilweise veraltete technische Regeln oder Erlasse in den Ländern konkretisiert wurden. Durch die Einführung verlässlicher bundeseinheitlicher Regelungen sollen auch die Akzeptanz mineralischer Ersatzbaustoffe verbessert und Potenziale zur Steigerung des Recyclings gehoben sowie Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.

Wie geht es nach dem Beschluss der Bundesregierung weiter?

Im weiteren Verfahren erfolgt zunächst die Zuleitung an den Deutschen Bundestag. Nach dessen Zustimmung ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Dies ist für Mai/Juni (Bundestag) bzw. September (Bundesrat) dieses Jahres geplant. Parallel hierzu erfolgt die Notifizierung der Verordnung bei der Europäischen Kommission.

Die Mantelverordnung soll ein Jahr nach ihrer Verkündung in Kraft treten, damit sich alle Betroffenen auf die neuen Regelungen einstellen können. Darüber hinaus sind Übergangsregelungen vorgesehen, u. a. für bestehende Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen.