Pressemeldung: Verbände fordern praxisgerechte Regeln für Recycling, Verfüllung und Deponierung von Bauabfällen

(München, am 01.09.2014) Die bayerischen Bau-, Baustoff-, Baustoffrecycling- und Garten- sowie Landschaftsbauverbände fordern in einem heute vorgestellten Positionspapier zur „Stärkung der Kreislaufwirtschaft in der bayerischen Bauwirtschaft: Praxisgerechte Regelungen zu Recycling, Verfüllung und Deponierung von Bauabfällen“ ein Umdenken beim Umgang mit mineralischen Bauabfällen und Bodenaushub.

Einweihung des Premium-Radweges zwischen Georgensgmünd und Ritterbach

Anfang Juli wurde der neue Radweg zwischen der Gemeinde Georgensgmünd und Rittersbach eingeweiht. Das besondere daran: 

Beim Bau des Radweges wurde auf güteüberwachte und zertifizierte Recyclingbaustoffe zurückgegriffen. Eine tolle Sache!

     Umweltschutz + Ressourcenschonung
     = Kreislaufwirtschaft pur!

Grundkurs "Güteüberwachung von Recyclingbaustoffen" am 09. Juli 2014 in Ingolstadt

Der Baustoff Recycling Bayern e.V. bietet am 09.07.2014 wieder ein Seminar "Grundkurs - Güteüberwachung für Recyclingbaustoffe" an.

Am 09. Juli 2014 im NH Ambassador Hotel, Goethestr. 153, 85055 Ingolstadt.

Das Seminar ermöglicht es Ihnen, Ihrem Personal an den Aufbereitungsanlagen und den für die Güteüberwachung Verantwortlichen die für die Qualitätssicherung von Recyclingbaustoffen notwendige Fachkunde zu erwerben.

Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) – Inkrafttreten am 1. Juni 2014

Mit dem 1. Juni 2014 ist die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) in Kraft getreten. Die AbfAEV ersetzt die bisherige Beförderungserlaubnisverordnung (BefErlV) und regelt das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen nach den §§ 53, 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).

AwSV: Verbände über Bundesrats-Beschluss erleichtert

Mit Erleichterung haben die Verbände Baustoff Recycling Bayern, BAV, BDE, BDSV, BRB, bvse, Deutscher Abbruchverband und VDM die Entscheidung des Bundesrats vom vergangenen Freitag (23.05.2014) aufgenommen, der Beschlussempfehlung des Bundesrats-Umweltausschusses zur Streichung der „Entlastungsregelung“ bei festen Gemischen nicht zu folgen. In der zukünftigen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wird es deshalb dabei verbleiben:

AwSV: Acht Verbände wenden sich mit Brandbrief an die Ministerpräsidenten der Länder

Acht Recycling- und Entsorgungsverbände formulieren einen gemeinsamen Brandbrief zur AwSV. Altglas, Altpapier, Schrotte, Verpackungsabfälle, Altholz, Böden und auch Recyclingbaustoffe dürfen auch künftig nicht als allgemein wassergefährdend eingestuft werden, so lautet deren klare Forderung.

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