Mit Erleichterung haben die Verbände Baustoff Recycling Bayern, BAV, BDE, BDSV, BRB, bvse, Deutscher Abbruchverband und VDM die Entscheidung des Bundesrats vom vergangenen Freitag (23.05.2014) aufgenommen, der Beschlussempfehlung des Bundesrats-Umweltausschusses zur Streichung der „Entlastungsregelung“ bei festen Gemischen nicht zu folgen. In der zukünftigen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wird es deshalb dabei verbleiben:
Feste Gemische – und damit auch die meisten Sekundärrohstoffe – sind dann nicht
als „allgemein wassergefährdend“ einzustufen, wenn aufgrund ihrer Herkunft oder
ihrer Zusammensetzung Befürchtungen wegen nachteiliger Veränderung der Ge-
wässereigenschaft nicht begründet sind.
Die acht Verbände hatten sich Mitte Mai zu einer Allianz zusammengefunden und in
einem dringenden Appell an die Staatskanzleien und Wirtschaftsminister der Länder
dazu aufgerufen, die Sekundärrohstoff- und Recyclingbranche nicht weiter zu belas-
ten. Wäre der Bundesratsbeschluss ohne die „Entlastungsregelung“ bei den festen
Gemischen gefasst worden, hätten Kosten für bauliche Nachrüstungen an den Re-
cyclinganlagen in Millionenhöhe gedroht. Der Umweltnutzen wäre indessen absolut
fraglich geblieben.
Wenn die Bundesregierung demnächst erwartungsgemäß die AwsV mit dem vom
Bundesrat beschlossenen Inhalt in Kraft setzt, muss natürlich noch der Praxistest im
Ländervollzug bestanden werden. Hier sind die Verbände jedoch optimistisch: Die
„Entlastungsregelung“ biete alle Voraussetzungen, den moderaten, problemadäqua-
ten Vollzug beim Gewässerschutz bei Anlagen zum Umgang mit Sekundärrohstoffen
fortzusetzen, heißt es in der abschließenden Verbändeerklärung.