Baustoffrecycling im Blickwinkel des Kreislaufwirtschaftsgesetzes!

Seit 01. Juni 2012 ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft. Es regelt die Bewirtschaftung von Abfällen. Abfälle sind alle Materialien, denen man sich entledigen will oder muss. Das KrWG nimmt dabei insbesondere Abfallerzeuger und –besitzer in die Verantwortung, alle ihre Abfälle ordnungsgemäß und schadlos sowie möglichst hochwertig zu verwerten. Schadlos heißt dabei zum Schutz von Mensch, Umwelt und insbesondere von Boden und Grundwasser.

Mantelverordnung 2012 - Gemeinsame Stellungnahme von BVSE e.V. und Baustoff Recycling Bayern e.V.

 

Der BVSE e.V., Bonn, und der Baustoff Recycling Bayern e.V., München, haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf der Mantelverordnung vom 31.10.2012 erarbeitet.

Grundsätzlich werden die neue Struktur der EBV und der BBodSchV als verbessert erachtet. Der Aufbau ist klarer und die Verordnungen dadurch leichter lesbar. Insbesondere wird die vollumfängliche Beschreibung der Gütesicherung begrüßt.

Grundkurs "Güteüberwachung" im März 2013

Der Baustoff Recycling Bayern e.V. bietet im März 2013 wieder zwei Seminare "Grundkurs Güteüberwachung" an:

    am 06. März 2013 in München, Domicil - Hotel München-West Puchheim

    am 07. März 2013 in Nürnberg, Novotel am Messezentrum

Das Seminar ermöglicht es Ihnen, Ihrem Personal an den Aufbereitungsanlagen und den für die Güteüberwachung Verantwortlichen die für die Qualitätssicherung von Recyclingbaustoffen notwendige Fachkunde zu erwerben.

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