Präsenz-Seminar in 53229 Bonn
Ersatzbaustoffverordnung in der Praxis: Annahmekontrolle in mobilen und stationären Aufbereitungsanlagen für mineralische Bauabfälle, (M8) mit 3 UE von der QUBA als Fortbildungskurs anerkannt
Beschreibung/Inhalt:
Betreiber von mobilen und stationären Aufbereitungsanlagen sowie Betreiber von Zwischenläger sind verpflichtet eine Annahmekontrolle (§ 3 ErsatzbaustoffV) durchzuführen. Die Annahmekontrolle ist eine Schlüsselposition in jedem Entsorgungsbetrieb.
- Anforderungen und Erfordernis
- Abfalleinstufung nach ihrer Gefährlichkeit
- Umsetzung im Anlagenbetrieb
- Dokumentation
Zielgruppe:
Betreiber von mobilen und stationären Aufbereitungsanlagen für mineralische Bauabfälle sowie Bodenbehandlungsanlagen, Mitarbeiter in der Annahmekontrolle von Aufbereitungs- und Behandlungsanlagen
Weitere Infos und Anmeldung beim bvse-Bildungszentrum (bvse-recyconsult GmbH)