16.09.2024 | ONLINE: 1x1 für Betreiber von mobilen und stationären Aufbereitungsanlagen für mineralische Bauabfälle (M5)

Zielgruppe: 
Betreiber von mobilen und stationären Aufbereitungsanlagen für mineralische Bauabfälle sowie Bodenbehandlungsanlagen, Mitarbeiter von Überwachungs- und Untersuchungsstellen

Beschreibung/Inhalt:
Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ist am 01.08.2023 in Kraft getreten.

Alle Betreiber von mobilen und stationären Aufbereitungsanlagen dürfen als Hersteller von Ersatzbaustoffen (z.B. Recyclingbaustoffe, Bodenmaterial usw.) diese zukünftig nur noch in Verkehr bringen (d.h. an Kunden veräußern), wenn sie die Anforderungen der EBV (Annahmekontrolle, Güteüberwachung, Klassifizierung, Dokumentation) vollumfänglich erfüllen.

  • Welche Anforderungen müssen Sie als Anlagenbetreiber erfüllen?
  • Wie können Sie die Güteüberwachung in Ihrem Betrieb praxisgerecht organisieren?
  • Was müssen Sie bei der Weitergabe Ihrer Ersatzbaustoffe an Ihren Kunden beachten?
  • Wann bzw. wie erreiche ich das Abfallende für meine Ersatzbaustoffe?

Diese und weitere Fragen werden wir in diesem Seminar beantworten und Ihnen Hinweise und Tipps für die Praxis geben.

Weitere Infos und Anmeldung beim bvse-Bildungszentrum (bvse-recyconsult GmbH)