Neuregelung - RAP Stra-Prüfstellen (RAP Stra 15)

Im Rahmen der Qualitätssicherung und Zertifizierung von Recyclingbaustoffen ist die Eignungsprüfung sowie die Fremdüberwachungsprüfung zwingend von sog. RAP Stra-Prüfstellen durchzuführen.

Für den Bereich der Recyclingbaustoffe müssen diese RAP Stra-Prüfstellen zudem für den Anerkennungsbereich  
I (= 
Schichten ohne Bindemittel sowie Baustoffgemische und Bodenmaterial für den Erdbau) und darin
für I
1 (=Eignungsprüfungen) und 

für I2 (=Fremdüberwachungsprüfungen)  akkreditiert sein. 

Die in Bayern ansässigen Prüfstellen, die diese Anerkennungen vorweisen, sind derzeit:

  • Materialprüfungsamt für das Bauwesen – Abteilung Baustoffe der TU München 
  • TÜV Rheinland LGA Bautechnik GmbH RAP Stra - Prüfstelle Nürnberg 
  • Institut für Materialprüfung Dr. Schellenberg Leipheim GmbH & Co. KG (IFM) Leipheim 
  • Institut Dr.-Ing. Gauer Ingenieurgesellschaft mbH für bautechnische Prüfungen (IFB) Regenstauf 
  • HNL Ingenieur- und Prüfgesellschaft mbH, ZN Aschaffenburg, Steinmetz Baustoffprüfungen Aschaffenburg 
  • Prüfamt für Grundbau, Bodenmechanik und Felsmechanik der Technischen Universität München

Lediglich Eingungsprüfungen, nicht jedoch Fremdüberwachungsprüfungen dürfen folgende Stellen durchführen:

  • Labor für Baustoffprüfungen Dipl.-Ing. Dieter Hantke GmbH & Co. KG Irlbach 
  • bpi-Baustoffprüfinstitut Ingenieurgesellschaft mbH Oettingen
  • B + P Baustoffprüfung Ingenieurgesellschaft mbH Hohenlinden 

Eine Sonderstellung hat dabei der BayBÜV (Bayerischer Baustoffüberwachungs- und
Zertifizierungsverein - BAYBÜV - e.V., München). Der BayBÜV ist lt. Aussage der Obersten Baubehörde in München berechtigt, die Begutachtung des Herstellerwerks inkl. der Beurteilung der WPK und die Probenahme durchzuführen. Die Materialprüfungen selbst jedoch sind dabei von einer der o.g. RAP Stra-Prüfstellen vorzunehmen.

 

Weiterhin ist seit 2016 die bundesweite Gültigkeit der Anerkennung nach RAP Stra 15 neu geregelt. Für mit Beteiligung der BASt anerkannte Prüfstellen besteht somit die Möglichkeit, auf Basis einer erhaltenen Anerkennung auch in anderen Bundesländern tätig zu werden. Diese Prüfstellen müssen mit den jeweiligen länderspezifischen Regelungen vertraut sein, die ggf. zusätzlichen Prüfverfahren beherrschen und die Bewertung der Prüfergebnisse entsprechend möglicher landesspezifischer Anforderungen vornehmen können. Die anerkannten bayerischen Prüfstellen, die potentiell bundesweit tätig werden können, werden auf der Internetseite der BASt unter Strassenbau/Qualitaetsbewertung/Anerkennung veröffentlicht.