Newsletter 2014/06 - 15.07.2014

Hier ist der Newsletter 2014/06 vom 15.07.2014 für alle Freunde und Mitglieder des Baustoff Recycling Bayern e.V.:
 

Seminar "Probenahme fester Abfälle - LAGA Richtlinie PN 98" am 25.07.2014
zum Erwerb der Fachkunde im Rahmen der Güteüberwachung von Recyclingbaustoffen

In der Güteüberwachung von Recyclingbaustoffe, aber auch im Rahmen der Verwertung von Böden in technischen Bauwerken oder in der Verfüllung, ist die Probenahme von entscheidender Bedeutung.

Deshalb ist es wichtig, dass vor allem die Personen, die mit der Qualitätssicherung befasst sind, die Eigenüberwachung bzw. die Werkseigene Produktionskontrolle oder auch Kontrollprüfungen auf Baustellen durchführen und verantworten müssen, die entsprechende Fachkunde besitzen.

Auch die LAGA PN 98 selbst und Anhang 4 DeponieVO fordern, dass Probenahmen von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Sachkunde verfügen. Mit qualifizierter Ausbildung (Studium, etc.) oder langjähriger praktischer Erfahrung kann in der Verbindung mit dem hier angebotenen Seminar die Fachkunde gemäß Anhang 4 DeponieVO erlangt werden. 

Der Baustoff Recycling Bayern e.V. lädt Sie ein zum seinem Seminar "Probenahme fester Abfälle - LAGA Richtlinie PN 98" am 25.07.2014 nach Ornbau:

 

Recyclingbaustoffe ja - aber richtig!

Steigende Entsorgungskosten, massiver Widerstand gegen Rohstoffabbauvorhaben, fehlende Verfüll- und Deponiekapazitäten ... auch auf der Berliner Konferenz für Mineralische Nebenprodukte und Abfälle - Aschen, Schlacken, Stäube und Baurestmassen - vom 30.06. bis 01.07.2014 kam man zu dem Ergebnis: ja, es wird bzw. ist bereits sehr eng am Entsorgungsmarkt und schnelle Lösungen sind nicht in Sicht. Das Recycling und die Wiederverwertung von mineralischen Abfällen - darin waren sich die Experten einig - ist ein Schlüssel zur Behebung der Misere. Die Möglichkeiten des Recycling mineralischer Abfälle und die Potentiale des Einsatzes von Recyclingbaustoffen aber werden derzeit noch in keinster Weise ausgeschöpft. 

Recyclingbaustoffe JA! - aber dann bitte richtig! 

Im Schreiben vom 13.03.2013 an alle Kreisverwaltungsbehörden hat das StMUG die Anforderungen an die Verwertung von Bauschutt und Recyclingbaustoffen in technischen Bauwerken in Bayern konkretisiert: 

  1. Bauschutt und Straßenaufbruch sind danach unaufbereitet i.d.R. nicht für eine Verwertung in technischen Bauwerken geeignet!
  2. Gemischte Bau- und Abbruchabfälle müssen auf Grundlage der Gewerbeabfallverordnung für eine schadlose, ordnungsgemäße und möglichst hochwertige Verwertung einer geeigneten Aufbereitungsanlage zugeführt werden.
  3. Werden Recycling-Baustoffe (RC-Baustoffe) entsprechend dem bayerischen Leitfaden "Anforderungen an die Verwertung von Recycling-Baustoffen/Bauschutt in technischen Bauwerken" ("RC-Leitfaden") als geprüfte, güteüberwachte und zertifizierte Recyclingbaustoffe in Verkehr gebracht und in technischen Bauwerken eingesetzt, ist in der Regel keine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit zu erwarten und deshalb in diesen Fällen grundsätzlich kein wasserrechtliches Verfahren erforderlich.
  4. Wird nicht nach den Vorgaben des Leitfadens vorgegangen, ist eine nachteilige Veränderung eines Gewässers grundsätzlich anzunehmen und eine wasserrechtliche Zulassung (Einzelfallprüfung) vor dem Einbau der Recyclingbaustoffe einzuholen.

Eine Einzelfallprüfung - vor dem Einbau, für jede Einbaustelle einzeln, unabhängig von der einzubringenden Menge - ist aufwendig und zeitraubend. Der bayerische RC-Leitfaden dagegen stellt sich dazu als praxisorientierte und auch einzig wirtschaftliche Alternative dar!

Der Baustoff Recycling Bayern e.V. hat mit seinen "Richtlinien für die Anwendung und Güteüberwachung von mineralischen Ersatzbaustoffen in Bayern" für alle Hersteller und Anwender eine kompetente, umfassende und praktikable Hilfestellung und Handlungsanleitung erstellt. Das System aus Eignungsnachweis, werkseigener Produktionskontrolle (WPK) und Fremdüberwachung gewährleistet die Herstellung von Recyclingbaustoffen mit sehr hoher und gleichbleibender Qualität. Bei Erfüllung aller Anforderungen erhält der Hersteller zudem ein Produktzertifikat, dass dem Anwender die Konformität dieser Recyclingbaustoffe mit den geltenden umwelt-, aber auch bautechnischen Anforderungen attestiert und somit einen sicheren und einfachen Einsatz von Recyclingbaustoffen ermöglicht.

Noch Fragen!? - unsere Geschäftsstelle informiert Sie gerne über weitere Details.