Newsletter 2014/04 - 27.03.2014

Hier ist der Newsletter 2014/04 vom 27.03.2014 für alle Freunde und Mitglieder des Baustoff Recycling Bayern e.V.:

 

Rohstoffwende in der bayerischen Bauwirtschaft

München. Die Rohstoffwende in der bayerischen Bauwirtschaft und die Förderung des Recyclings insbesondere im Bereich der Bau- und Abbruchabfälle stellte der Bayerische Umweltminister Dr. Marcel Huber in den Mittelpunkt bei den Recyclingtagen von Baustoff Recycling Bayern e.V. (BR Bayern) und bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 25. und 26. Februar 2014.

Auch in der bayerischen Bauwirtschaft muss es gelingen, Ressourcenverbrauch und Wachstum zu entkoppeln und die vorhandenen Ressourcen so effizient wie möglich einzusetzen. Von besonderer Bedeutung ist deshalb das RECYCLING, wie Herr Staatsminister Dr. Marcel Huber betonte. Ziel muss es sein, die anfallenden Bau- und Abbruchabfälle weitestgehend aufzubereiten und möglichst hochwertig als Baustoffe wiederzuverwerten. Sekundärrohstoffe statt Primärrohstoffe lautet die Devise für die Rohstoffwende in der bayerischen Bauwirtschaft.

Grundlage für das Baustoffrecycling in Bayern ist der Recycling-Leitfaden („Anforderungen an die Verwertung von Recycling-Baustoffen in technischen Bauwerken“, 2005). Der Umweltminister unterstrich, dass dieser Leitfaden ein sehr hohes Schutzniveau für alle Beteiligten gewährleiste, weswegen der Leitfaden auch um weitere zwei Jahre, längstens bis zum Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Regelung, verlängert wird. Eine bundesweit einheitliche Regelung, die die Ziele der Abfallwirtschaft als auch des Grundwasser- und Bodenschutzes gleichberechtigt und angemessen berücksichtigt, dabei den Einsatz von Recyclingbaustoffen praxisgerecht regelt und das Recycling insgesamt fördert, wird auch weiterhin von der Bayerischen Staatsregierung unterstützt.

Das Baustoffrecycling soll in Bayern gezielt gefördert und der Einsatz von Recyclingbaustoffen verstärkt werden. Die Politik und insbesondere die Öffentliche Hand als größter Auftraggeber der Bauwirtschaft sollen ihrer Verantwortung sowie der im bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz geregelten Vorbildfunktion durch eine entsprechende Nachfrage und Gestaltung der öffentlichen Ausschreibungen gerecht werden. Aber auch die Industrie muss im Gegenzug bereit sein, dies mit einem entsprechenden Angebot zu begleiten und ausschließlich qualitätsgesicherte und zertifizierte Recyclingbaustoffe offerieren.

IPP-Projekt zur Förderung des Baustoffrecycling

Der Minister kündigte außerdem an, durch ein IPP-Projekt im Rahmen des Umweltpaktes Bayern die Akzeptanz von Recyclingbaustoffen zu stärken. Das Umweltministerium wird dazu in den nächsten zwei Jahren insgesamt 160.000 Euro bereitstellen.

 

RC-Leitfaden in Bayern verlängert bis 31.12.2015

Das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) hat den Leitfaden "Anforderungen an die Verwertung von Recycling-Baustoffen (RC-Baustoffe) in technischen Bauwerken" rückwirkend zum 01.01.2014 bis zum 31.12.2015 verlängert (UMS vom 14.03.2014).

Das StMUV weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Verwertung von Abfällen ordnungsgemäß und schadlos zu erfolgen hat. Der bayerische RC-Leitfaden enthält alle Anforderungen für eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von Bauschutt und Straßenaufbruch als Recycling-Baustoffe:

  1. Bauschutt und Straßenaufbruch sind danach unaufbereitet i.d.R. nicht für eine Verwertung in technischen Bauwerken geeignet!
  2. Gemischte Bau- und Abbruchabfälle müssen auf Grundlage der Gewerbeabfallverordnung für eine schadlose, ordnungsgemäße und möglichst hochwertige Verwertung einer geeigneten Aufbereitungsanlage zugeführt werden.
  3. Werden Recycling-Baustoffe (RC-Baustoffe) entsprechend dem bayerischen Leitfaden "Anforderungen an die Verwertung von Recycling-Baustoffen/Bauschutt in technischen Bauwerken" ("RC-Leitfaden") als geprüfte, güteüberwachte und zertifizierte Recyclingbaustoffe in Verkehr gebracht und in technischen Bauwerken eingesetzt, ist in der Regel keine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit zu erwarten und deshalb in diesen Fällen grundsätzlich kein wasserrechtliches Verfahren erforderlich.
  4. Die Anforderungen gelten sowohl für stationäre Anlagen sowie Sammel-/Lagerplätze als auch für die mobile Aufbereitung vor Ort (auf der Baustelle).
  5. Wird nicht nach den Vorgaben des Leitfadens vorgegangen, ist eine nachteilige Veränderung eines Gewässers grundsätzlich anzunehmen und eine wasserrechtliche Zulassung (Einzelfallprüfung) vor dem Einbau der Recyclingbaustoffe einzuholen (UMS vom 13.03.2013).

 

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) im Bundesrat

Die AwSV, von der Bundesregierung bereits beschlossen, liegt nun dem Bundesrat zur Zustimmung vor. Durch die Verordnung werden bundesweit erstmalig einheitliche technische und organisatorische Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gestellt.

Der Baustoff Recycling Bayern e.V. hat  gemeinsam mit dem bvse e. V. – Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung  - das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) nochmals auf die durch die geplante Verordnung bedingten erheblichen Mehrbelastungen, die im besonderen Maße kleine und mittelständische Unternehmen treffen, hingewiesen und erneut entsprechende Korrekturen angemahnt:

  • Einstufung von nicht gefährlichen mineralischen Abfällen als "nicht allgemein wassergefährdend"
  • Gleichbehandlung von mobilen und stationären Anlagen
  • keine zusätzlichen Einschränkungen für das Recycling 

Insgesamt ist anhand des vorliegenden Entwurfs der AwSV mit seinen umfangreichen Regelungen bereits heute absehbar, dass hohe Investitonskosten auf die Recycling- und Entsorgungswirtschaft zukommen werden. 

Um dem europäischen und deutschen Willen nach einer ressurceneffizienten Wirtschaft zu entsprechen, halten es beide Verbände für unbedingt erforderlich, die gesetzlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Verordnungen und Gesetzen wie im Fall der AwSV auch auf die Förderung des Recyclings auszurichten.

 

Neu: Übersicht über die Zertifizierten Werke im 
          Baustoff Recycling Bayern e.V.

Sie wollen die ökologischen und wirtschaftlichen Vorteile geprüfter, güteüberwachter und zertifizierter Recyclingbaustoffe nutzen? 

Sie wollen wissen, welche Werke im Umfeld Ihres Bauvorhabens zertifizierte Recyclingbaustoffe anbieten können?

Nutzen Sie dazu ab sofort unsere interaktive Karte unter 

      www.baustoffrecycling-bayern.de/Firmen/Zertifizierte Werke

Dort finden Sie mit wenigen Mausklicks alle Informationen zu

  • Anbieter/Aufbereiter
  • Güteüberwachte Produkte
  • Adresse des Werkes
  • Ansprechpartner und
  • weiteren Kontaktdaten

      

Aktuelle Termine:

Grundkurs Güteüberwachung 

Das nächste Seminar "Grundkurs Güteüberwachung" findet statt am

       08. April 2014   in 85283 Wolnzach, Hotel Hallertau, Ziegelstraße 4

Das Seminar ermöglicht es Ihnen, Ihrem Personal an den Aufbereitungsanlagen und den für die Güteüberwachung Verantwortlichen die für die Qualitätssicherung von Recyclingbaustoffen notwendige Fachkunde zu erwerben.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt (Programm)

 
  • die gesetzlichen Grundlagen und Regelungen 
  • die Richtlinen zur Anwendung und Güteüberwachung von mineralischen Ersatzbaustoffen
  • die Durchführung von Eignungstest, Eigen- und Fremdüberwachung
  • das internetgestützte System zur Güteüberwachung (WMS)

Im Seminarblock "Gesetzliche Grundlagen und Regelungen" erhalten sie zudem einen Überblick über die Neuerungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (01.06.2012) und deren Auswirkungen auf Abbruch-, Erdbau- und Recyclingunternehmen sowie Hinweise auf den aktuellen Handlungsbedarf in Ihren Unternehmen. 

 
Anmeldungen sind ab sofort möglich!  >>>  ANMELDEFORMULAR