Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (seit 01.06.2012) sowie das neue Bayerische Abfallwirtschaftsgesetz (seit 01.08.2013) verpflichten alle am Bau Beteiligten, ihre Bau- und Abbruchabfälle ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten und dabei insbesondere den Vorrang des Recyclings vor der Verfüllung und vor der Beseitigung auf der Deponie (Abfallhierarchie) zu beachten.
Wer ist Abfallerzeuger und/oder -besitzer? Was habe ich als Bauherr, Abbruch-, Erdbau und Bauunternehmer, als Aufbereitungs- und Recyclingunternehmer zu beachten? Wo beginnt und wo endet meine Haftung? Welche Risiken ergeben sich bei (un-)wissentlicher Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften? ... und viele Fragen mehr stellen sich den Bauherren und Unternehmen.
Auf der anderen Seite wird die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen auf Grund schwindender Verfüll- und Deponiekapazitäten schwieriger und mehr und mehr zum Kostentreiber in der Bauwirtschaft. Hilfe dagegen wiederum bietet der Einsatz von güteüberwachten Recyclingbaustoffen. Recyclingbaustoffe senken die Entsorgungskosten und versorgen die Bauwirtschaft zudem mit hochwertigen Sekundärrohstoffen für den Straßen-, Wege-, Verkehrsflächenbau, den Erdbau sowie den den gesamten Hoch- und Tiefbau.
Der Grundkurs "Güteüberwachung" - Herstellung und Einsatz von güteüberwachten Recyclingbaustoffen beleuchtet beide Themenbereiche, gibt praxisgerechte Antworten und zeigt die Möglichkeiten sowie die Anforderungen für den problemlosen Einsatz von güteüberwachten Recyclingbaustoffen auf.
Zwei Termine stehen Ihnen zur Auswahl:
10. September 2013 in 94315 Straubing, Hotel Heimer, Schlesische Straße 131
17. September 2013 in 95339 Wirsberg, Hotel Reiterhof Bellevue Spa & Resort
Sessenreuther Str. 50 Termin abgesagt!
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