Die nach Ansicht des Baustoff Recycling Bayern e.V. vorherrschende Mißachtung gesetzlicher Genehmigungsvorschriften, die Ignoranz bestehender Regelungen zum Inverkehrbringen von Ersatzbaustoffen bei privaten und öffentlichen Auftraggebern, die nach wie vor ablehnende Haltung gegenüber Recyclingbaustoffen vor allem im öffentlichen Beschaffungs- und Auftragswesen auf der einen Seite und die immer strengere und unpratikablere Ausgestaltung neuer Regelungen (z.B. Anlagenüberwachung, Gestellung von Sicherheitsleistungen, Mantelverordnung, VAUwS u.a.) auf der anderen Seite führt zu nicht mehr hinnehmbaren Wettbewerbsverzerrungen in der Baustoffrecyclingindustrie.
Der Baustoff Recycling Bayern e.V. hat deshalb erneut die Verwaltung auf das Auseinanderdriften von Theorie und Praxis hingewiesen und zum Dialog aufgefordert, Wege und Lösungsmöglichkeiten zu suchen, diese zu diskutieren und vor allem auch umzusetzen (Dialog VerwaltungIndustrie Juni 2011).
Der Baustoff Recycling Bayern e.V. fordert deshalb u.a. seit langem, dass
- die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der RC-Leitfaden in Bayern, einheitlich von allen am Bau Beteiligten eingefordert werden und deren einheitlicher Vollzug von den verantwortlichen Öffentlichen Stellen nachhaltig eingefordert wird und
- die Öffentliche Hand ohne Ausnahme Ihrer gesetzlichen Vorbildfunktion gerecht wird, Recyclingbaustoffe im Beschaffungs- und Auftragswesen vor allem bei Bauvorhaben einzusetzen.
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