Baustoff Recycling Bayern e.V.
Die Herausforderungen und Auswirkungen der ab 01.08.2023 in Kraft tretenden Ersatzbaustoffverordnung sowie der neuen Bundes-Bodenschutz- und Altlasten-Verordnung sind gewaltig. Der intensive Austausch darüber und das gemeinsame Erarbeiten von praxisorientierten und praktikablen Lösungen z.B. für den "Produktstatus von Ersatzbaustoffen", der "Vereinfachung und Förderung von Anlagengenehmigungen" und der "rechtsicheren Fortführung des bayerischen Verfüll-Leitfadens" stimmt jedoch sehr zuversichtlich, dass noch rechtzeitig bis August diesen Jahres geeignete und rechtsichere Lösungen umgesetzt werden können.