München. Fristgerecht zum 18.03.2011 hat der bvse-Fachausschuss "Mineralische Abfälle und Stoffe" eine gemeinsame Stellungnahme für den bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. und den Verband Baustoff Recycling Bayern e.V. (BR Bayern) zum 1. Arbeitsentwurf der Mantelverordnung erarbeitet und beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eingereicht.
In der Stellungnahme machen die Verbände deutlich, dass sie eine zeitgleiche, bundeseinheitliche und rechtssichere Regelung für die Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen und Bodenmaterial grundsätzlich begrüßen. Diese halten bvse und BR Bayern im Hinblick auf die zwischenzeitlich gemachten Erfahrungen im praktischen Vollzug sogar für "zwingend erforderlich".
Der vorliegende Arbeitsentwurf stellt jedoch aus Sicht von bvse und BR Bayern durch "überzogene Anforderungen" zur Sicherstellung des Grundwasser- und Bodenschutzes wichtige Ziele der Kreislauf- und Abfallwirtschaft, wie beispielsweise die Vorrangstellung des Recyclings und die Ressourcenschonung, in Frage. Es müssten vielmehr materielle Anforderungen festgelegt werden, die die Verwertung von Ersatzbaustoffen und Böden fördern und nicht, wie im vorliegenden Arbeitsentwurf, massiv einschränken oder verhindern.
So werden aus den Schwellen- und Prüfwerten der Grundwasserverordnung die stoffspezifischen Materialwerte der Ersatzbaustoffverordnung hergeleitet. Die daraus resultierenden Materialwerte führen ohne erkennbare Notwendigkeit zu einer wesentlichen Verschärfung der Vorsorgewerte und schränken die Einsatzmöglichkeiten von Ersatzbaustoffen und die Verwertung von Böden außerhalb von Deponien im Vergleich zu den bestehenden Rahmenbedingungen erheblich ein. "Sollten hier nicht grundlegende Änderungen vorgenommen werden, sehen wir die Verwertung von Ersatzbaustoffen und Böden übermäßig beeinträchtigt und sehen die Gefahr, dass diese sogar ganz eingestellt werden könnte."
Der bvse-Fachausschuss "Mineralische Abfälle und Stoffe" fordert zudem die Festlegung eines einheitlichen Prüfverfahrens und die Harmonisierung der Prüf- und Materialwerte über alle Rechtsbereiche (Ersatzbaustoffverordnung, Bundesbodenschutzverordnung einschließlich Deponieverordnung) hinweg. Es muss gewährleistet werden, so heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme, dass dieselben Abfall- und Stoffströme auch anhand derselben Kriterien geprüft und bewertet werden. Nur so kann von Beginn an eine sichere und zuverlässige Einschätzung der möglichen Entsorgungswege durchgeführt werden.
Gemäß des Arbeitsentwurfs zur Mantelverordnung ist nach Ersatzbaustoffverordnung nur das Säulenverfahren (W/F 2/1), nach BBodSchV das Schüttel- oder Säulenverfahren (mit W/F 2/1) und nach DepV das Schüttelverfahren (W/F 10/1) anzuwenden.
Dies führt unweigerlich zu Mehrfachbeprobungen und -untersuchungen sowie zu unterschiedlichen Bewertungen des gleichen Materials. Dies ist nicht zumutbar und impraktikabel. Die Folge wird sein, dass in der Praxis das kostengünstigere und effektivere Prüfverfahren zur Anwendung gelangt und dadurch der weitere Entsorgungsweg festgelegt wird. Nach Auffassung der beiden Verbände besteht die erhebliche Gefahr, dass aufgrund der nicht einheitlichen Elutionsverfahren erhebliche Stoffströme allein wegen des in der Deponieverordnung vorgesehenen Schüttelverfahrens den Deponien zugeführt werden.
Eine zunehmende Deponierung der anfallenden Abfallströme würde auch die ehrgeizigen Ziele der Bundesregierung im Klimaschutz im Hinblick auf die Reduzierung des CO2-Ausstoßes und des Feinstaubs konterkarieren. Da diese Abfallströme fast ausschließlich per LKW transportiert werden und die bisher angedachten Regelungen der Mantelverordnung zu wesentlich längeren Transportwegen führen würden, käme es sogar zu einer Zunahme des CO2- und Feinstaub-Ausstoßes.
Kritisiert und als "nicht praxistauglich" eingestuft wird von bvse und BR Bayern auch die im Entwurf vorgesehene Systematik aus Materialwerten, Ersatzbaustoffkategorien und Einbautabellen, verbunden mit einer Unzahl von Fußnoten und Dokumentationsanforderungen. Damit werden alle Beteiligten - Erzeuger, Hersteller, Anwender - aber auch die Vollzugsbehörden überfordert. Diese Systematik entspricht außerdem nicht den herrschenden Marktbedingungen hinsichtlich Nachfrageverhalten oder beispielsweise der Ausschreibepraxis.
Die gemeisame Stellungnahme von bvse und BR Bayern steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.