2020/02 Baustoff Recycling Bayern News - 21.08.2020

QUBA startet durch!
Zentralverband Deutsches Baugewerbe ist neuer Gesellschafter der QUBA

"Wir wollen den Einsatz qualitätsgesicherter Recyclingmaterialien aus mineralischen Bauabfällen unterstützen sowie die Akzeptanz von Recycling-Baustoffen fördern; daher sind wir Gesellschafter der QUBA geworden,“ erklärte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe.
 

"Die Qualitätssicherung von Sekundärbaustoffen erfordert hohes fachliches Know-how und eine breite Verankerung in der Branche. Dass der Zentralverband Deutsches Baugewerbe sich hier in der Verantwortung sieht und sich als QUBA-Gesellschafter engagiert, hat eine bedeutende Signalwirkung. Wir haben nun beste Voraussetzungen dafür, eine hohe Akzeptanz für das QUBA-Qualitätssiegel zu erreichen und damit den Weg zu ebnen für die Verwendung qualitätsgesicherter Sekundärbaustoffe", zeigte sich bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock überzeugt.

Hier finden Sie die Gemeinsame Pressemeldung von QUBA, bvse, DA und ZDB zum Download

Auch der Baustoff Recycling Bayern e.V.  hat sich der QUBA angeschlossen. Seine Mitglieder, die geprüfte, güteüberwachte und zertifizierte Recyclingbaustoffe in Bayern herstellen, werden damit ab Herbst 2020 nach der Richtlinie für die Qualitätssicherung von mineralischen Sekundärbaustoffen - QUBA-Qualitätsrichtlinie (Download) - güteüberwacht und erhalten das QUBA-Qualitätssiegel.

Durch das neue, bundeseinheitliche Qualitätssiegel wird der Einsatz von Recyclingbaustoffen für den Bauherren nicht zuletzt durch einheitliche und marktübliche Kennzeichnungen anwendungsfreundlicher, einfacher und transparenter. Die Einhaltung der anwendungsbezogenen (z.B. Straßen-, Wege- und Verkehrsflächenbau, Erd- und Tiefbau u.a.) bau- und umwelttechnischen Anforderungen aus dem technischen Regelwerk und den länderspezifischen Vorschriften wird gewährleistet und somit  die Gleichwertigkeit der Sekundärbaustoffe mit den natürlichen Baustoffen sichergestellt.

Seminare zur Qualitätssicherung von Recyclingbaustoffen in Bayern

  • Grundkurs Qualitätssicherung und Zertifizierung von Recyclingbaustoffen in Bayern; QUBA-Qualitätssiegel
    Das Seminar erklärt die Systematik der Qualitätssicherung und Zertifizierung, zeigt die Verantwortlichkeiten und Aufgaben der Hersteller auf, gibt praxisgerechte Antworten und zeigt die Möglichkeiten sowie Rahmenbedingungen für den problemlosen Einsatz von qualitätsgesicherten Recycling-baustoffen auf Grundlage der geltenden bayerischen Regelwerke und der QUBA-Richtlinie für die Qualitätssicherung von mineralischen Sekundärbaustoffen (ersetzt zukünftig die BRBayern-Richtlinie).
    (Hinweis: dieses Seminar wird auch als Fortbildungskurs im Rahmen der QUBA-Qualitätsrichtlinien/BRBayern-Zertifizierung angerechnet)

    10.09.2020 in Schweinfurt - Info und Anmeldung
    14.10.2020 in Pfaffenhofen - Info und Anmeldung
    15.10.2020 in Landsberg am Lech - Info und Anmeldung
    10.11.2020 in Ingolstadt - AUSGEBUCHT!
    09.12.2020 in Schweinfurt - Info und Anmeldung
     
  • Werkseigene Produktionskontrolle in der Praxis; QUBA-Qualitätssiegel
    Die Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) ist ein wesentlicher Baustein der Qualitätssicherung. Jeder Hersteller von Recyclingbaustoffen ist zur Eigenüberwachung (WPK) verpflichtet. Im Seminar erarbeiten wir die Grundlagen der WPK und geben Hinweise sowie Tipps zur praxisgerechten Umsetzung in Ihrem Unternehmen. Mit Besichtigung des Labors der Fa. AIR Fürth.
    (Hinweis: dieses Seminar wird auch als Fortbildungskurs im Rahmen der QUBA-Qualitätsrichtlinien/BRBayern-Zertifizierung angerechnet)

    17.11.2020 in Fürth - Info und Anmeldung
     
  • Probenahme fester Abfälle - LAGA Richtlinie PN 98
    Personen, die mit der Qualitätssicherung befasst sind und die Eigenüberwachung bzw. die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) durchführen und verantworten müssen, müssen eine entsprechende Fachkunde über die Probenahme besitzen. 

    05.11.2020 in Ornbau - Info und Anmeldung

Änderung der Deponieverordung zum 30.06.2020

Die Deponieverordnung (DepV) wurde zum 30.06.2020 geändert. Der Deponiebetreiber als auch der Abfallerzeuger, -besitzer und Einsammler haben zukünftig einige Änderungen zu beachten:

  • Bei der Annahme von Abfällen an der Deponie hat der Abfallerzeuger und -besitzer im Rahmen der Grundlegenden Charakterisierung nachzuweisen, dass die angelieferten Materialien aufgrund ihrer Abfallherkunft und -zusammensetzung und unter Beachtung der gesetzlichen Kriterien nicht verwertbar sind. Dies gilt insbesondere für die Frage, ob eine Verwertung technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar wäre. D.h. eine Ablagerung auf der Deponie soll nur noch möglich sein, wenn andererseits die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling oder eine andere Verwertung (z.B. Verfüllung) unmöglich ist.
  • Für Bodenmaterial ohne Fremdbestandteile sind zukünftig Überschreitungen beim Glühverlust bis 5 Masse% oder beim TOC bis 3 Masse% zulässig, wenn die Überschreitung ausschließlich auf natürliche Bestandteile des Bodenmaterials zurückgeht. Organogene Böden, d.h. Bodenmaterial, das z. B. durch organogene Schluffe oder Tone oder Beimengungen humoser Art einen erhöhten Organikgehalt aufweist, haben häufig einen höheren Organikgehalt als ein Masseprozent. Diese Organik ist aber in der Regel feinverteilt, nicht abbaubar und bis zudem vorgeschlagenen Grenzwert unschädlich.

  • eine Übersicht über die aktuellen Änderungen finden Sie hier: Wesentliche Änderungen vom 30.06.2020 (Downlaod, Mitgliederlogin erforderlich)