Durch die Änderung des BImSchG sehen sich viele Unternehmen der Baustoffrecycling-Industrie mit neuen Forderungen der Genehmigungsbehörden nach Sicherheitsleistungen zur Erfüllung der Nachsorgepflichten (§ 5 Abs. 3 BImSchG) konfrontiert. Betroffen sind nicht nur neue Genehmigungs- bzw. Änderungsgenehmigungsverfahren, sondern auch alle bereits bestehenden Anlagen.
Oftmals wird die Höhe der geforderten Sicherheitsleistung zum Problem: erhöhte Zinsbelastung, Einschränkung der Liquidität, Reduzierung des zur Verfügung stehenden Kreditrahmes usw.
Wie ist die Sicherheitsleistung zu berechnen? Wie ist sie zu erbringen? Wie kann ich die o.g. negativen Auswirkungen verhindern bzw. abmildern?
Das Merkblatt "Sicherheitsleistung BImSchG" gibt Ihnen Erklärungen, Hinweise und Unterstützung zu diesem Themenbereich.
Das Merkblatt zum Download finden Sie hier.