auf Grund der aktuellen Diskussion um die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) sowie dem bevorstehenden Erscheinen des 2. Arbeitsentwurfes zur EBV hat sich der Baustoff Recycling Bayern e.V. mit einem Positionspapier an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Herrn MinDir Dr. H. Wendenburg, gewandt.
Die Grundforderung aus Bayern ist dabei, dass
- die EBV nur zusammen mit der Novellierung der BBodenSchV eingeführt werden kann. Eine getrennte bzw. zeitversetzte Verordnungsgebung führt zu einer schwerwiegenden Verschiebung innerhalb der Märkte und gefährdet einen fairen Wettbewerb zwischen den Entsorgungsarten Recycling und Verwertung.
- eine EBV ist nur sinnvoll, wenn sie für alle Beteiligten praktikabel ausgestaltet wird. D.h. zum einen ein Prüfverfahren für Recycling, Verwertung (Verfüllung) und Beseitigung (Deponie) und zum anderen mit Bedacht festgelegte und mit dem Deponierecht harmonisierte Grenzwerte (insbes. Vanadium und Sulfat).
Das Schreiben an das BMU vom 30.11.2010 finden Sie hier !