Über Forstwege aus Recyclingmaterial informiert
Kürzlich trafen sich anlässlich des von der Waldbesitzervereinigung Landshut durchgeführten Waldtags Vertreter des Landratsamts Landshut, der Waldbesitzer sowie der Hersteller von Recyclingmaterialien in Pfarrkofen, um über die Vorteile und Einsatzmöglichkeiten von ganzjährig befahrbaren Forstwegen aus Recyclingmaterialien zu informieren.
Herr Ludwig Huber erläuterte im Namen der WBV die Vorteile eines gut ausgebauten Wegenetzes für die Holzbewirtschaftung. War es früher ausreichend, das die Wege bei Frost oder Trockenheit befahrbar waren, ist es heutzutage dringend erforderlich das die Holzabfuhr ganzjährig und bei jeder Witterung erfolgen kann. Der Grund hierfür ist der weiter zunehmende Bedarf der Holzindustrie nach einer kontinuierlichen Belieferung, so Huber.
Hr. Eichstetter von unserem Mitgliedsbetrieb Eichstetter GmbH, Furth informierte über die Vorteile von zertifizierten Bauschutt-Recyclingmaterial bei der Verwendung als Wegebaumaterial. Dieses könne durch seine Eigenschaften die Anforderungen am besten erfüllen und leiste durch die Wiederverwendung von gebrauchten Baustoffen noch einen sinnvollen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Resourceneffizienz.
Forstwege aus Recyclingmaterial wiesen gegenüber Wegen aus Kiesmaterial eine vielfach höhere Tragfähigkeit und Dauerhaltbarkeit aus, durch die regionale Verfügbarkeit sind diese zudem noch viel günstiger als z.B. Natursteinschotter, der oft über viele Kilometer aus Nord- oder Ostbayern antransportiert werden muss. Dies führt zu einem unschlagbaren Preis-Leistungsverhältnis beim Einsatz von Recyclingbaustoffen, so Eichstetter.
Herr Bauer und Hr. Geissler vom Sachgebiet 25 des Landratsamts Landshut erläuterten die Vorschriften und rechtlichen Rahmenbedingungen die hierbei zu beachten sind. Unerlässlich sei, das es sich um geprüfte, güteüberwachte und zertifizierte Reyclingbaustoffe handle, die auf Grundlage des „RC-Leitfadens“ hergestellt wurden. Erst die Zertifizierung bescheinigt die Qualitätssicherung bei der Herstellung der Materialien.
Diese werden dann wie natürliche Baustoffe betrachten und können mit Ausnahme von Trinkwasserschutzgebieten, direkt im Grundwasser und im 60-Meter Bereich von Gewässern I. und II. Ordnung überall verwendet werden.
Sollen Baustoffe eingesetzt werden, die nicht nach dem Leitfaden hergestellt wurden, ist in jedem Einzelfall eine wasserrechtliche Erlaubnis für den Einbauort erforderlich.
Abschließend wies Hr. Huber noch darauf hin, das Geld für das Wegenetz gut angelegtes Geld ist, denn gut ausgebaute Wege benötigen nur einen kleinen Unterhaltsaufwand, häufig könnten durch eine leistungsfähige und witterungsunabhängige Holzabfuhr auch bessere Preise mit dem Sägewerk ausgehandelt werden.
Info: Landkreis Landshut