Ein reges Interesse an den Angeboten und Leistungen des Baustoff Baustoff Recycling Bayern e.V. (BRBayern) spiegeln die aktuellen Mitgliederzuwächse in 2015 wieder (+14 Unternehmen seit 01.01.2015, Stand zum 31.03.2015: 171 Unternehmen).
Immer mehr Unternehmen aus der Baustoffaufbereitungs-, Entsorgungs- und Bauindustrie erkennen, dass es unabdingbar ist, die gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung Ihrer Bau- und Abbruchabfällen inkl. Bodenaushub konsequent einzuhalten, um die weitgehenden Haftungsrisiken des Abfallrechts für Ihre Betriebe zu minimieren. Dabei sind zum einem genehmigungsrechtliche Vorgaben (BImSchG) einzuhalten, aber es sind auch wasserrechtliche Regelungen (WHG: wasserrechtliche Erlaubnis), Vorschriften zur Prüfung, Güteüberwachung und Zertifizierung von Recyclingbaustoffen uvm. zu beachten.
Insbesondere die Prüfung, Güteüberwachung (Qualitätssicherung) und Zertifizierung bietet den Unternehmen die Möglichkeit, die Aufbereitung und den Einsatz von Recyclingbaustoffen rechtskonform und unproblematisch zu gestalten sowie die Akzeptanz und somit auch die Nachfrage von Seiten ihrer Kunden nach Recyclingbaustoffen zu erhöhen.
Ein Trend zu Mehr Qualitätssicherung im Baustoffrecycling ist unübersehbar!
Einerseits steigt die Nachfrage von Seiten der Bauherrn und Auftraggeber nach ausschließlich qualitätsgesicherten Recyclingbaustoffen langsam, aber beständig an.
Andererseits sind die Probleme, die sich aus einem uneinheitlichen Vollzug bzw. aus der Missachtung der bestehenden Regelungen zum Baustoffrecycling, zur Verfüllung usw. in den Regierungsbezirken Bayerns ergeben haben, mittlerweile allen Beteiligten bewusst geworden und haben zu ersten Reaktionen in den Behörden geführt:
- wasserrechtliche Erlaubnisse für den Einbau von mineralischen Abfällen und RC-Baustoffen werden verstärkt eingefordert,
- auf die Qualitätssicherung und Zertifizierung als Vereinfachung für Verwaltung und Industrie gegenüber der Einzelfallprüfung wird vermehrt hingewiesen,
- Betriebe - auch nur mobil arbeitende Unternehmen - werden konsequenter kontrolliert und überwacht,
- Neu-Genehmigungen werden i.d.R. nur noch mit der Verpflichtung zur Einhaltung der Vorgaben der ZTV wwG-StB bzw. des bayerischen RC-Leitfadens ausgesprochen
- uvm.
Wenn auch Sie Fragen zur Qualitätssicherung und Zertifizierung von Recyclingbaustoffen haben, wenden Sie sich gerne an unsere Geschäftsstelle!