Neues QUBA-Merkblatt "Asphaltgranulat für ungebundene Bauweisen"

QUBA-Qualitätssiegel
Asphaltgranulat kann wieder als geprüfter, güteüberwachter und QUBA-zertifizierter Recycling-Baustoff gemäß RC-Leitfaden in Bayern zur  Herstellung von Deckschichten auf Straßen, Wegen oder sonstigen Verkehrsflächen (z. B. Lagerplätzen, Parkplätze) sowie für die Herstellung von temporären Verkehrsflächen und Baubehelfen (z. B. Baustraßen, Flächen für die Baustelleneinrichtung) eingesetzt werden: RW1, als Produkt, ohne wasserrechtliche Erlaubnis und über QUBA-zertifiziert!

Im Einvernehmen mit dem bayerischen Umweltministerium  (Schreiben vom 28.03.2022, Az. 78b-U8754.2-2021/3-3) kann Altasphalt gemäß den im 

QUBA-Merkblatt  "M-Str Asphaltgranulat RW1 (PAK <= 10 mg/kg) für ungebundene Bauweisen"  

formulierten Anforderungen außerhalb des Anwendungsbereichs der ZTV SoB-StB und der ZTV LW als geprüfter, güteüberwachter und QUBA-zertifizierter Recyclingbaustoff (ohne wasserrechtliche Erlaubnis, als Produkt) in Verkehr gebracht werden. Der Einsatz im Feld- und Waldwegebau jedoch ist auch weiterhin unzulässig.

Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass alle der im QUBA-Merkblatt genannten Anforderungen vollumfänglich zu erfüllen sind:

  • Nachweis, dass der Altasphalt nicht für die Verwendung in Asphaltmischanlagen geeignet ist;
  • bautechnische Prüfung
  • Prüfung der Umweltverträglichkeit, PAK max. 10 mg/kg, Parameter des RC-Leitfadens
  • Eignungsnachweis und Fremdüberwachung durch RAP Stra-Prüfstelle, Eigenüberwachung/WPK durch Hersteller
  • Zertifizierung über QUBA (www.quba-gmbh.org)!
  • Einbau nur zur  Herstellung von Deckschichten auf Straßen, Wegen oder sonstigen Verkehrsflächen (z. B. Lagerplätzen, Parkplätze) sowie für die Herstellung von temporären Verkehrsflächen und Baubehelfen (z. B. Baustraßen, Flächen für die Baustelleneinrichtung); keine Tragschichten, keine Schüttungen im Erdbau etc., kein Einsatz im Feld- und Waldwegebau

Für Fragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.