Trotz Selektiven Rückbau und gewissenhafter Getrennthaltung auf der Baustelle können in Bauschuttgemischen immer noch geringfügige Anteile an HBCD-haltigen Dämmstoffen enthalten sein. Diese werden im Zuge der Aufbereitung in Baustoffrecyclinganlagen als Störstoffe aussortiert und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt.
In diesem Zusammenhang stellt das bayerische Umweltministerium mit Schreiben vom 28.09.2017 (Az 77e-U8741-2017/14-2) klar, dass
- bei Abfallgemischen mit einem Anteil < 25 Vol.-% Dämmmaterial davon ausgegangen wird, dass die für HBCD geltenden Konzentrationsgrenzen von 1.000 mg/kg nicht erreicht werden; diese Abfälle fallen somit nicht unter die Regelungen der POP-Abfall-ÜberwV;
- die Abtrennung von Störstoffen in einer Aufbereitungsanlage einer Schadstoffentfrachtung entspricht und somit diese Anlage - bezogen auf diesen Vorgang - keine Genehmigung zur Vermischung von POP-haltigen Abfällen benötigt.
München, 09.10.2017