Das bayerische Umweltministerium hat seine Vorgaben zur Einstufung von Abfällen aus Gas- und Porenbetonsteinen geändert. Mit Schreiben vom 29.04.2016 teilt es mit, dass
- für Porenbeton als Monocharge der Abfallschlüssel 170101 (Beton) mit der Ergänzung "Porenbeton" verwendet werden kann;
- Porenbetonabfall, der mit anderen Bauabfällen (z.B. Ziegel, Fliesen oder Keramik) vermischt und "nicht gefährlich" ist, kann dem Abfallschlüssel 170107 (Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik ....) mit der Ergänzung "enthält Porenbeton" zugeordnet werden;
- der Abfallschlüssel 170904 (Gemischte Bau- und Abbruchabfälle ...) ist anzuwenden, wenn die Porenbetonabfälle mit Bauabfällen wie Glas, Kunststoff, Holz oder Metall vermischt sind.
- der Abfallschlüssel 170802 (Baustoffe auf Gipsbasis ...) ist nicht zutreffend, da bei Porenbeton Gips lediglich als Zuschlagsstoff verwendet wird und es darüber hinaus auch Porenbetone ohne Gipsanteile gibt.
Wir bitten Sie, diese Vorgaben ab sofort bei der Bewertung und Annahme von o.g. Bauabfällen zu beachten!