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„Der letzte Freitag war für unsere Branche sehr enttäuschend. Wir hätten uns mehr Mut vonseiten der Bundesländer erhofft. Die Empfehlungen der drei Ausschüsse (für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung, für Wirtschaft, für Verkehrswesen) wären aus unserer Sicht ausnahmslos unverzichtbar gewesen, um die Ersatzbaustoffverordnung ab dem 01.08.2023 umsetzbar und vor allem praktikabel zu machen. Nur mit diesen Änderungen und Ergänzungen kann gewährleistet werden, dass die Ziele der Ersatzbaustoffverordnung erreicht werden können und ein erfolgreicher Start hätte gelingen können. Leider ist man aber den Empfehlungen des Umweltausschusses gefolgt, der eher zaudernd zwar alle geforderten Änderungen und andere mehr befürwortet hat, diese aber in die Zukunft geschoben hat“, erklärte der Mineralikexperte.