G

Gesteinskörnung

Körniges Material für die Verwendung im Bauwesen. Gesteinskörnungen können natürlich, industriell hergestellt oder rezykliert sein.

Gesteinskörnung, industriell hergestellt

Gesteinskörnung mineralischen Ursprungs, die industriell unter Einfluss thermischer oder sonstiger Prozesse entstanden ist.

Gesteinskörnung, natürlich

Gesteinskörnung aus mineralischen Vorkommen, die ausschließlich einer mechanischen Aufbereitung unterzogen werden.

Gesteinskörnung, rezykliert

Gesteinskörnung, die durch Aufbereitung anorganischen oder mineralischen Materials entstanden ist, das zuvor als Baustoff eingesetzt war. Rezyklierte Gesteinskörnungen können auch aus Produktionsrückständen oder nicht konformen Produkten hergestellt werden, z.B. aus gebrochenem nicht verwendeten Beton.

Getrennthaltungspflicht

Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen und schadlosen sowie möglichst hochwertigen Verwertung haben Erzeuger und Besitzer von Abfällen diese getrennt zu halten, zu lagern, einzusammeln, zu befördern, zu behandeln und einer Verwertung zuzuführen (§ 9 KrWG). 

Gießerei-Kupolofenschlacke (GKOS)

Schlacke, die in Eisengießereien beim Schmelzen von Gusseisen in Kupolöfen anfällt.

Gießereisand (GRS)

rieselfähiger Sand, der in Eisen-, Stahl-, Temper- und Nichteisenmetall-Gießereien anfällt.

Gleisschotter (GS)

Bettungsmaterial aus Naturstein, das bei Baumaßnahmen an Schienenverkehrswegen oberhalb der Tragschicht oder des Planums anfällt und in einer Aufbereitungsanlage behandelt wurde.

Güteüberwachung

Die Güteüberwachung ist ein Verfahren, nach dem die Herstellung eines Erzeugnisses überwacht wird, um festzustellen, ob die für dieses Produkt festgelegten Güteanforderungen eingehalten werden. Die privatrechtliche Güteüberwachung soll das Herstellerrisiko im Hinblick auf Reklamationen einschränken helfen und für den Verbraucher ein wichtiges Beurteilungsmerkmal sein. Die öffentlich-rechtliche Überwachung (von Mindestanforderungen) dient den Bauaufsichtsbehörden im Rahmen der vorbeugenden Gefahrenabwehr und ist auf bestimmte Produktgruppen beschränkt (Überwachungsverordnungen der Bundesländer). Die Überwachung besteht im Regelfall aus der Werkseigenen Produktionskontrolle (Eigenüberwachung) des Herstellers und der Fremdüberwachung durch Prüfstellen oder Güteüberwachungsgemeinschaften.