Der Entwurf zur Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) vom 27.01.2012 konterkariert die Zielsetzungen des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sowie des erst verabschiedeten Deutschen Ressourceneffizienzprogramms (ProgRess).
Die im Entwurf formulierten Anforderungen führen in der Abfall- und Recyclingbranche zu Bedingungen, die wirtschaftliches Recyclen unmöglich machen und Recyclingbetriebe, vor allem in der Baustoffrecyclingbranche, in ihrer Existenz bedrohen. In der Folge
- werden Anlagen mit bestehenden hohen Schutzniveau geschlossen, da sie nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können bzw. die Erfüllung der Anforderungen genehmigungstechnisch unmöglich ist.
- werden Strukturen für ein möglichst hochwertiges Recycling zerstört aber das Downcycling durch z.B. die mobile Aufbereitung, die nicht in den Anwendungsbereich der VAUwS fällt, bei geringeren Schutzniveau für die Umwelt gefördert.
Dies wird die Akzeptanz und den Einsatz von Recycling- bzw. Ersatzbaustoffen zukünftig weiter verringern. Die angestrebten umweltpolitischen Ziele und vor allem auch die festgelegten Recyclingquoten werden so sicher nicht zu erreichen sein.
In einer gemeinsamen Stellungnahme mit DA, BGRB und ZDB haben wir die verantwortlichen Stellen darauf hingewiesen, Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen und gebeten, diesen Irrweg zu beenden.
Weitere Informationen sowie die gemeinsame Stellungnahme finden Sie hier !