Die Nachfrage nach Ziegelsanden und -splitten steigt. Deshalb haben wir das Merkblatt "RC Ziegel" neu aufgelegt.
Bei der Verwertung von Ziegelsanden und -splitten gilt:
- Ziegelsande und -splitte sind mineralische Abfälle und der Hersteller hat dafür Sorge zu tragen, dass die Verwertung ordnungsgemäß und schadlos erfolgt (auch bei Weitergabe an Zwischenhändler, zur Weiterverarbeitung etc.)
- folglich muss vor dem Einbau bzw. dem Inverkehrbringen eine wasserrechtliche Erlaubnis (Einzelfallprüfung) bei der zuständigen Behörde erwirkt werden
- die wasserrechtliche Erlaubnis gilt als erteilt, wenn alle Anforderungen des bayerischen RC-Leitfadens (Qualitätssicherung und Zertifizierung) erfüllt sind
- bei Einhaltung aller Anforderungen des bayerischen RC-Leitfadens gelten RC-Baustoffe, die den Richtwert RW 1 einhalten als Produkt.
Achten Sie deshalb als Hersteller, Inverkehrbringer oder Anwender von Ziegelsanden und -splitten auf die Qualitätssicherung und Zertifizierung dieser Baustofe. In unserem Merkblatt "RC Ziegel" finden Sie alle Informationen dazu.