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Mit UMS v. 13.12.2021 (Az 78b-U8754.2-2019/1-17) erweitert das bayerische Umweltministerium (StMUV) den aktuellen RC-Leitfaden. Qualitätsgesicherte Ziegelsande und Ziegelsplitte - hergestellt aus sortenreinen Ziegelmaterialien - können nun als Sekundärbaustoffe wieder ökologisch und ökonomisch sinnvoll wiederverwendet werden. Beim Einbau von Ziegelsanden und Ziegelsplitten in dünnschichtiger Bauweise als ungebundene Deckschicht mit einer Dicke von max. 12 cm bleiben bei der Einstufung nach dem RC-Leitfaden (RW1 o. RW2) die Konzentrationswerte für Vanadium und Chrom ges. außer Betracht. D.h. Ziegelsande und Ziegelsplitte können damit in der Regel als RW1-Materialien eingestuft und als Produkte in Verkehr gebracht werden.
Das QUBA-Merkblatt M.GaLa Ziegelsand/Ziegelsplitt gewährleistet dem Verwender, dass die mit dem QUBA-Qualitätssiegel gekennzeichneten Ziegelbaustoffe
- die Anforderungen der Düngemittelverordnung als Bodenhilfsstoff bzw. Gerüstbaustoff für die Herstellung von Kultursubstraten, Vegetationstragschichten (Schotterrasen) und Drainschichten (s.a. FLL) sowie
- die Anforderungen hinsichtlich der Bautechnik und Umweltverträglichkeit für den Einsatz als ungebundene Deckschichten (Einbauhöhe max. 12 cm) auf wassergebundenen Wegen und Plätzen
erfüllen.
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