Der Baustoff Recycling Bayern e.V. hat das Erscheinungsbild seiner Zertifikate verändert. Zukünftig steht nicht das Unternehmen, sondern das RC-Produkt im Mittelpunkt des Zertifikats.
Die bisherige Darstellung hat anscheinend viele dazu verleitet, das gesamte Unternehmen und somit alle von diesem hergestellten RC-Baustoffe als zertifiziert anzusehen. Dies ist nicht korrekt!
Bitte beachten Sie deshalb:
- Das Zertifikat ist immer nur für den darauf angeführten RC-Baustoff gültig.
- Jeder für den Einbau in technischen Bauwerken vorgesehene Recyclingbaustoffe und davon jede Lieferkörnung muss geprüft, güteüberwacht und zertifiziert werden. D.h. auch Vorabsiebmaterial, RC-Sande oder Überkorn-/Schroppenmaterial.
- Nur im Rahmen einer Qualitätssicherung zertifizierte RC-Baustoffe dürfen auch mit einem Hinweis darauf in Verkehr gebracht werden.
- Für RC-Baustoffe, die nicht im Rahmen der Qualitätssicherung und Zertifizierung geprüft, güteüberwacht und zertifiziert werden, ist immer vor dem Einbau eine wasserrechtliche Erlaubnis von der zuständigen Behörde einzuholen.
Auch Entsorgungsfachbetriebe (EfB), soweit sie Recyclingbaustoffe herstelle, müssen wie oben beschrieben alle ihre Recyclingbaustoffe entsprechend qualitätsichern und zertifizieren.
München, 07.2015