Das Verbot der Taragewichtsspeicherung (§ 26 Absatz 2 Satz 2 Mess- und Eichverordnung) ist aufgehoben. Die Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung ist am 15. August 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlich worden und trat am 16. August 2017 in Kraft. Durch die Aufhebung können die Vertragspartner künftig selbst entscheiden, ob der tatsächliche oder der gespeicherte Taragewichtswert zu Grunde gelegt wird.
München, 28.08.2017