Der Baustoff Recycling Bayern e.V. informiert:
Verwertung von Ausbauasphalt und Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen in Bayern
Ende letzten Jahres hat das bayerische Bauministerium (StMB) die Zugabemöglichkeit von Asphaltgranulat der Verwertungsklasse A (bis 25 mg/kg PAK) in Schichten ohne Bindemittel, d.h. die gezielte Zumischung von Asphaltgranulat bis zu max. 30 M.-% in Frostschutzschichten, mit sofortiger Wirkung zurückgezogen.
Als hochwertigere Verwertungsmöglichkeiten für Asphaltgranulate stehen dafür zukünftig z.B. der Einsatz in Asphaltfundationsschichten in Heißbauweise oder die Zugabe des besonders weichen Bitumens 160/220 zur Verfügung. Auch soll das Asphaltregelwerk zeitnah derart angepasst werden, dass die Zugabequoten von Asphaltgranulaten weiter erhöht werden können.
Der Einbau von teer- und pechhaltigen Ausbaustoffen (Verwertungsklasse B und C, über 25 mg/kg PAK) kann gemäß Ersatzbaustoffverordnung seit dem 01.08.2023 nicht mehr im Straßen- und Erdbau verwendet werden. Grundsätzlich sollen diese Stoffe auch auf Grund ihrer wassergefährdenden und kanzerogenen Eigenschaften aus dem Stoffkreislauf ausgeschleust werden. Dieses Ausschleusungsgebot gilt ab sofort nicht nur für Bundesstraßen, sondern auch für die bayerischen Staatsstraßen und den von staatlichen Stellen mitverwalteten Kreisstraßen.
Daraus ergibt es sich, dass die energetische Verwertung oder die thermische Behandlung des teer-/pechhaltigen Straßenaufbruchs immer als zweckmäßigster Entsorgungsweg in Erwägung zu ziehen ist.
Weiterhin ist es möglich, teerhaltigen Straßenaufbruch als Deponieersatzbaustoff auf bestehenden Deponien z.B. für Oberflächenabdichtungen oder Wege zu verwenden. Auch auf diese Weise findet eine Ausschleusung der Schadstoffe aus dem Stoffkreislauf statt.
Nicht mehr zulässig jedoch sind In situ-Bauweisen unter Mitverwendung von teer-/pechhaltigen Schichten.
Die zugrundeliegenden Schreiben des StMB können Sie auf Anfrage gerne in unserer Geschäftsstelle erhalten.
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