Newsletter 2015/06 - 11.09.2015

Hier ist der Newsletter 2015/06 vom 11.09.2015 für alle Freunde und Mitglieder des Baustoff Recycling Bayern e.V.:

 

Mantelverordnung des Bundes ... eine unendliche Geschichte!?

Der 3. Arbeitsentwurf zur Mantelverordnung liegt uns nun seit Ende Juli vor. Unser Einwirken auf das BMUB und unsere Beharrlichkeit haben zur Veröffentlichung geführt.

Der 3. Arbeitsentwurf ... ein interessantes Werk, das muss man zugeben:

  • Art. 1 Grundwasserverordnung:
    Der Absatz zu "Bauen im Grundwasser" bleibt vorerst leer. Eine entsprechende Formulierung muss noch gefunden werden.
  • Art. 2 Ersatzbaustoffverordnung
    Die Gütesicherung mineralischer Ersatzbaustoffe wird für alle zur Pflicht. Die Einbautabellen wurden vereinfacht, Anzeigepflichten reduziert, die Dokumentation praktikabler gestaltet, der Sulfat-Grenzwert für RC-Baustoffe angehoben und andere Punkte durchaus verbessert. Sicher gibt es aber auch einige Punkte, die nochmals klargestellt werden müssen oder geändert werden sollten. Im Großen und Ganzen aber wurde hier ein großer Schritt in die richtige Richtung getan.
  • Art. 3 Deponieverordnung
    Mineralische Ersatzbaustoffe, die nach der Ersatzbaustoffverordnung güteüberwacht sind, jedoch keine Verwendungsmöglichkeiten in technischen Bauwerken finden, können zukünftig ohne weitere Untersuchungen auf Deponien der Klasse DK I verbracht werden. Die als Produkte oder Nebenprodukte anerkannten Ersatzbaustoffe sind auch auf Deponien der Klasse 0 zulässig. Das spart Kosten und entspricht den Forderungen unserer Verbände. 
  • Art. 4 Bodenbodenschutzverordnung
    Müssen wir uns darauf einstellen, dass wir nur noch Boden und Baggergut, die maximal bis zu den Doppelten Vorsorgewerten belastet sind (entspr. LAGA M20 2004 Z 0*), in der Verfüllung verwerten können? Lt. 3. Arbeitsentwurf werden zwar auch "Sonstige mineralische Materialien" (Ersatzbaustoffe, Bauschutt etc.) bis zu o.g. Werten für bautechnische Zwecke bis maximal 5 % der jährlichen Verfüllmenge zugelassen, aber welche solcher uns bekannten mineralischen Materialien können die Doppelten Vorsorgewerte wohl einhalten? I.d.R. keine. Und auch bei Boden und Baggergut werden wir uns überwiegend im Bereich LAGA M20 Z 1.1. oder höher bewegen. Ausnahmen sollen die Behörden oder Länder davon zwar im Einzelfall zulassen können, das Korsett der Anforderungn jedoch ist dafür sehr eng geschürt. Ausnahmen wird es "de facto" damit nicht geben. Es wird interessant, wie das bayerische Umweltministerium darauf reagieren wird, welche Ausnahmemöglichkeiten gefunden und genutzt werden können und wie man den Bayerischen Verfüll-Leitfaden fortschreiben könnte.
  • Art. 5  Gewerbeabfallverordnung
    Art. 5 wurde neu aufgenommen. Die Gewerbeabfallverordnung wird derzeit überarbeitet, mit dem Ziel die Trennung von Abfällen und das Recycling stärker zu fördern. Hiermit wird die Verknüpfung zur zukünftigen Gewerbeabfallverordnung geschaffen.

Von großer Bedeutung für den weiteren Prozeß ist das Planspiel zur Mantelverordnung, das mittlerweile an ein Konsortium aus Öko-Insitut, prognos AG, Team Ewen und ZAG Tübingen vergeben wurde und gestartet ist. In diesem Planspiel sollen die Auswirkungen (Stoffstromverschiebungen, Erfüllungskosten, Gesetzesfolgen) der Mantelverordnung auf die Stoffströme Boden und RC-Material untersucht werden. Ergänzt wird dieses Planspiel durch ein zweites Forschungsvorhaben, das nun 9 Verbände - darunter der bvse e.V. Bonn - mitfinanzieren und auf den Weg gebracht haben, um auch die o.g. Auswirkungen auf die Stoffströme Schlacken und Aschen zu untersuchen. 

Das Planspiel und das zweite Forschungsvorhaben geben uns die Möglichkeit, unsere Bedenken und Vorschläge, insbesondere auch hinsichtlich der Verfüllung, gezielt einzubringen und positiv auf die Weiterentwicklung der Mantelverordnung zu einem Referentenentwurf einzuwirken. Der Baustoff Recycling Bayern e.V. wird zusammen mit dem bvse e.V. dazu alle Möglichkeiten nutzen und sich in das Planspile aktiv und konstruktiv einbringen sowie, dort wo nötig, auch energisch die Interessen der Entsorgungsbranche vertreten.

 

Qualitätssicherung von Recyclingbaustoffen -
Karte "Güteüberwachte Anlagen/Baustellen"

Alle unsere Mitglieder, die Ihre RC-Baustoffe von uns zertifizieren lassen, werden auf unserer Internetseite unter Firmen --> Güteüberwachte Anlagen/Baustellen auf einer interaktiven Karte veröffentlicht. Alle Anlagen/Baustellen mit gültigen Zertifikaten werden dort angezeigt. 

Bauherren, Bauunternehmen, Architekten usw. haben somit einen schnellen Überblick, wer zertifizierte RC-Baustoffe liefern kann, und einen Zugriff auf die jeweiligen Kontaktdaten der Lieferanten.

Eine Vielzahl von Rückmeldungen zeigen uns, dass diese Karte als Informationsquelle von vielen potentiellen Kunden regelmäßig und intensiv genutzt wird.

Bei Fragen zur Qualitätssicherung und Zertifizierung oder zur o.g. Karte wenden Sie sich bitte gerne an unsere Geschäftsstelle.

 

Veranstaltungshinweise

Im Herbst bietet der Baustoff Recycling Bayern e.V. in Zusammenarbeit mit der bvse-recyconsult GmbH wird ein umfangreiches Seminarprogramm an. 

Angesprochen sind alle Baustoffrecycler, Abbruch- und Erdbauunternehmen, Bauunternehmen, Behördenvertreter, Planer usw. Bereits heute ist es unabdingbar beim Umgang mit Bauabfällen, d.h. z.B. mit Bauschutt, Bodenaushub usw., die abfallrechtlichen Anforderungen und Vorschriften umfassend zu kennen.

Seminar "Probenahme fester Abfälle - LAGA Richtlinie PN 98" am 13.10.2015 in Ornbau

Zum Erwerb der Sachkunde im Rahmen der Güteüberwachung von Recyclingbaustoffen

In der Güteüberwachung von Recyclingbaustoffe, aber auch im Rahmen der Verwertung von Böden in technischen Bauwerken oder in der Verfüllung, ist die Probenahme von entscheidender Bedeutung.

Programm & Anmeldung
 

Workshop "Verwertung mineralischer Abfälle – Recycling, Verfüllung, Deponie" am 17.11.2015 in München/am 24.11.2015 in Nürnberg

Der Umgang mit mineralischen Abfällen, angefangen beim Rückbau an der Anfall-bzw. Abbruchstelle, bei Verarbeitung in der Bauschuttrecycling-Anlage bis hin zum Einsatz von Ersatzbaustoffen auf der Baustelle, unterliegt einer Vielzahl gesetzlicher Regelungen. Zur Anwendung kommen Vorschriften des Abfallrechts und insbesondere des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

--> weitere Informationen zu Themen und Programm sowie zur Anmeldung!
 

Grundkurs „Qualitätssicherung und Zertifizierung mineralischer Abfälle“ am 25.11.2015 in Würzburg/am 01.12.2015 in Regensburg/am 08.12.2015 in Rain am Lech

Die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen wird auf Grund schwindender Verfüll- und Deponiekapazitäten schwieriger und mehr und mehr zum Kostentreiber in der Bauwirtschaft. Hilfe dagegen bietet der Einsatz von güteüberwachten Recyclingbaustoffen. Recyclingbaustoffe senken die Entsorgungskosten und versorgen die Bauwirtschaft zudem mit hochwertigen Sekundärrohstoffen für den Straßen-, Wege-, Verkehrsflächenbau, den Erdbau sowie den gesamten Hoch- und Tiefbau.

Der Grundkurs „Qualitätssicherung und Zertifizierung mineralischer Abfälle“ des Baustoff Recycling Bayern e.V. und des bvse e.V. beleuchtet diese Themenbereiche, gibt praxisgerechte Antworten und zeigt die Möglichkeiten sowie die Anforderungen für den problemlosen Einsatz von güteüberwachten Recyclingbaustoffen auf.

-> weitere Informationen zu Themen und Programm sowie zur Anmeldung!