Newsletter 2014/03 - 27.02.2014

Hier ist der Newsletter 2014/03 vom 27.02.2014 für alle Freunde und Mitglieder des Baustoff Recycling Bayern e.V.:

 

RECYCLINGBAUSTOFFE VERSTÄRKT EINSETZEN

Baustoff Recycling Bayern e.V. und bvse-Fachverband Mineralik-Recycling und Verwertung für justiziable Regelung

München. Der verstärkte Einsatz von Recycling-Baustoffen stand im Mittelpunkt der Tagungen von Baustoff Recycling Bayern e.V. (BR Bayern) und bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 25. und 26. Februar 2014.

Im Rahmen des Baustoff Recycling Forums konnte Matthias Moosleitner, Präsident des BR Bayern, mehr als 220 Teilnehmer aus der Branche, der Staatsverwaltung und vielen Kommunen begrüßen.

Der Leiter der Abteilung Abfallwirtschaft im Landesamt für Umwelt, Regierungsdirektor Dr. Michael Rössert, zeigte in seinem Vortrag die Rahmenbedingungen für Recyclingbaustoffe auf, machte aber auch deutlich, dass der Einsatz von RC-Material in Bayern nach dem bayerischen RC-Leitfaden nicht der Regelfall ist. Als Folge davon und einer lückenhaften und uneinheitlichen Vollzugspraxis, so Wolfgang Fuchs, Stefan Schmidmeyer und Johannes Gritz als Vertreter des Baustoff Recycling Bayern e.V., wird vielfach Bauschutt unaufbereitet und unsachgemäß entsorgt, während geprüfte und güteüberwachte aufbereitete Baustoffe keine Chance haben, in Baumaßnahmen der öffentlichen Hand berücksichtigt zu werden. Alle drei verwiesen auf die im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verankerte Vorbildverantwortung der Verwaltung und auf das auf dem RC-Leitfaden und weiteren Regelwerken aufbauende Gütesicherungs- und Zertifizierungssystem des Baustoff Recycling Bayern, welches gerade für den Anwender und die Verwaltung den Einsatz und die Überprüfbarkeit von RC-Material denkbar einfach macht.

Am Nachmittag referierte Dipl.-Phil. Holger Seit vom Landesverband Bayerischer Bauinnungen über die bestehenden Entsorgungsprobleme der bayerischen Bauwirtschaft, die daraus resultierende Unsicherheit bei Bauherren und Baufirmen und damit einhergehende erwartete Kostensteigerungen. Der Baustoff Recycling Bayern favorisiert hier eine sinnvolle, ökologische und ökonomische Verzahnung nach der Abfallhierarchie des KrWG. Bei konsequenter Umsetzung der bestehenden Regelungen und entsprechender Ausrichtung der in der Gesetzgebung befindlichen Verordnungen, greifen hier Recycling, Verfüllung und Deponierung in sinnvoller Weise ineinander. Wolfgang Büttner vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zeigte aus Sicht der Verfüllung und Karl-Johann Drexler vom Bayerischen Landesamt für Umwelt aus Sicht der Deponierung den derzeitigen Stand sowie mögliche Auswirkungen von geplanten Änderungen in der Zukunft auf.

 

Tenor des ersten Veranstaltungstages war die Verantwortung zur konsequenten Umsetzung der Forderungen des KrWG, sowohl von Aufbereitern als auch durch die öffentliche Hand, um ein nachhaltiges Wirtschaften auch im Bereich der Mineralik zu sichern.  

Am zweiten Veranstaltungstag konnte Jürgen Weber, Vorsitzender des bvse-Fachverbandes Mineralik, mehr als 160 Teilnehmer beim 1. bvse-Mineraliktag begrüßen. Einleitend machte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbockdeutlich, dass die enge Zusammenarbeit und Kooperation zwischen beiden Verbänden den Mittelstand der Branche stärkt.

Rehbock erläuterte in seinem Vortrag, dass nach seiner Auffassung kein Weg an einer bundesweiten Mantelverordnung vorbei führe. Der vorliegende Entwurf sei jedoch noch nicht konsensfähig. Es müsste darauf geachtet werden, dass nicht zusätzliche Bürokratie und unnötige Kosten im Vordergrund stehen, sondern dass der sichere Umgang mit Abfällen und Wertstoffen praktikabel geregelt werde. Es könne keinem damit gedient sein, Recycling und Verwertung in Deutschland die genehmigungsrechtlichen Grundlagen zu entziehen. Insofern seien alle Beteiligte zu einem konstruktiven Dialog aufgerufen und dazu, mehr Kompromissbereitschaft als bisher zu zeigen. 

Im Mittelpunkt des 1. bvse-Mineraliktages stand vor allem auch die Frage, ob aus den bestehenden rechtlichen Regelungen zum Einsatz von Recyclingprodukten ein justiziabler Anspruch für den gleichberechtigten Einsatz von RC-Baustoffen mit Primärbaustoffen abgeleitet werden könne. Dr. Lars Hettich von der Kanzlei LLR Legerlotz Laschet Rechtsanwälte konnte dieser Hoffnung jedoch keine Nahrung geben. Allerdings führte er aus, dass die vorliegenden internen Verwaltungsregelungen eine gründliche Prüfpflicht der Vergabestellen begründe, ob der Einsatz von RC-Baustoffen zumindest gleichberechtigt in den Ausschreibungen berücksichtigt werden müsste. 

bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock war jedoch der Meinung, dass trotz der verschärften Prüfpflicht, ein gesetzlicher Anspruch auf den Weg gebracht werden müsste. Schließlich führe man diese Diskussion schon seit 10 Jahren, ohne dass große Fortschritte erkennbar wären. Die öffentliche Hand müsse sich endlich klar und unmissverständlich zu ihrer Vorbildrolle bekennen, machte er abschließend deutlich.

 

 

Bauschutt, mineralische Abfälle und Recyclingbaustoffe ordnungsgemäß verwerten!

Kein Einbau von Bauschutt, mineralischen Abfällen oder Recyclingbaustoffen ohne wasserrechtliche Erlaubnis! Deshalb ist zwingend entweder eine Einzelfallprüfung je Einbaustelle vor dem Einbau durchzuführen oder aber es sind die Anforderungen des bayerischen RC-Leitfadens vollumfänglich zu erfüllen.
 
Unaufbereiteter Bausschutt erfüllt zudem in keiner Weise die bautechnischen Anforderungen des Straßen-, Wege- und Verkehrsflächenbaus oder Erdbaus. Deshalb ist Bauschutt i.d.R. aufzubereiten. Nur durch die Aufbereitung wird gewährleistet, dass Werstoffe (z.B. Metalle) zurückgewonnen, Fremdstoffe (wie Holz, Kunststoffe usw.) aussortiert  und Schadstoffe entfrachtet werden, und somit bautechnisch hochwertige Sekundärbaustoffe zum Einbau kommen können. Insbesondere im ländlichen Wegebau und im Waldwegebau - sowohl im privaten als auch im öffentlichen Besitz - sind ausschließlich Recyclingbaustoffe erlaubt, die gemäß den Anforderungen des RC-Leitfadens geprüft, güteüberwacht und zertifiziert sind und zudem als RW 1-Materialien eingestuft wurden (Bekanntmachung vom September 2011).
 
Die zuständigen Behörden sind gemäß KrWG (§ 47 Abs. 2) verpflichtet, 
 
  • stationäre und mobile Anlagen
  • Unternehmen, die Abfälle entsorgen, und
  • Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen

regelmäßig und angemessen zu überprüfen, ob die Verwertungen ordnungsgemäß und schadlos i.S.d. KrWG erfolgen.

Im Schreiben vom 13.03.2013 an alle Kreisverwaltungsbehörden hat das StMUG die Anforderungen an die Verwertung von Bauschutt und Recyclingbaustoffen in technischen Bauwerken konkretisiert: 

  1. Bauschutt und Straßenaufbruch sind danach unaufbereitet i.d.R. nicht für eine Verwertung in technischen Bauwerken geeignet!
  2. Gemischte Bau- und Abbruchabfälle müssen auf Grundlage der Gewerbeabfallverordnung für eine schadlose, ordnungsgemäße und möglichst hochwertige Verwertung einer geeigneten Aufbereitungsanlage zugeführt werden.
  3. Werden Recycling-Baustoffe (RC-Baustoffe) entsprechend dem bayerischen Leitfaden "Anforderungen an die Verwertung von Recycling-Baustoffen/Bauschutt in technischen Bauwerken" ("RC-Leitfaden") als geprüfte, güteüberwachte und zertifizierte Recyclingbaustoffe in Verkehr gebracht und in technischen Bauwerken eingesetzt, ist in der Regel keine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit zu erwarten und deshalb in diesen Fällen grundsätzlich kein wasserrechtliches Verfahren erforderlich.
  4. Wird nicht nach den Vorgaben des Leitfadens vorgegangen, ist eine nachteilige Veränderung eines Gewässers grundsätzlich anzunehmen und eine wasserrechtliche Zulassung (Einzelfallprüfung) vor dem Einbau der Recyclingbaustoffe einzuholen.

Eine Einzelfallprüfung - vor dem Einbau, für jede Einbaustelle einzeln, unabhängig von der einzubringenden Menge - ist aufwendig und zeitraubend. Der bayerische RC-Leitfaden dagegen stellt sich dazu als praxisorientierte und auch einzig wirtschaftliche Alternative dar!

Der Baustoff Recycling Bayern e.V. hat mit seinen "Richtlinien für die Anwendung und Güteüberwachung von mineralischen Ersatzbaustoffen in Bayern" für alle Hersteller und Anwender eine kompetente, umfassende und praktikable Hilfestellung und Handlungsanleitung erstellt. Das System aus Eignungsnachweis, werkseigener Produktionskontrolle (WPK) und Fremdüberwachung gewährleistet die Herstellung von Recyclingbaustoffen mit sehr hoher und gleichbleibender Qualität. Bei Erfüllung aller Anforderungen erhält der Hersteller zudem ein Produktzertifikat, dass dem Anwender die Konformität dieser Recyclingbaustoffe mit den geltenden umwelt-, aber auch bautechnischen Anforderungen attestiert und somit einen sicheren und einfachen Einsatz von Recyclingbaustoffen ermöglicht.

 

 

Seminare zu RECYCLING und GÜTEÜBERWACHUNG

VfSVI - Seminar RECYCLING

Zusammen mit dem Verein zur Förderung der fachlichen Fortbildung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure in Bayern e.V. (VfSVI) veranstalten wir am 

       12. März 2014 in 85748 Garching (Bürgerhaus)

das Seminar RECYCLING. Themen des Seminars sind

  • Recyclingbaustoffe aus abfallwirtschaftslicher Sicht
  • Die Kreislaufwirtschaft: Auswirkungen auf die Bauwirtschaft
  • Technische Anforderungen an Recyclingbaustoffe
  • Qualitätssicherung und Zertifizierung
  • Ausschreibung/VOB

Das detaillierte Programm finden Sie hier.

Leider endet die Anmeldefrist bereits am 01. März 2014. Deshalb melden Sie sich am besten noch heute an! --> ANMELDUNG!

 

Grundkurs Güteüberwachung 

Der Baustoff Recycling Bayern e.V. am 08.04.2014 wieder ein Seminar "Grundkurs Güteüberwachung" an:

       08. April 2014   in 85283 Wolnzach, Hotel Hallertau, Ziegelstraße 4

Das Seminar ermöglicht es Ihnen, Ihrem Personal an den Aufbereitungsanlagen und den für die Güteüberwachung Verantwortlichen die für die Qualitätssicherung von Recyclingbaustoffen notwendige Fachkunde zu erwerben.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt (Programm)

 
  • die gesetzlichen Grundlagen und Regelungen 
  • die Richtlinen zur Anwendung und Güteüberwachung von mineralischen Ersatzbaustoffen
  • die Durchführung von Eignungstest, Eigen- und Fremdüberwachung
  • das internetgestützte System zur Güteüberwachung (WMS)

Im Seminarblock "Gesetzliche Grundlagen und Regelungen" erhalten sie zudem einen Überblick über die Neuerungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (01.06.2012) und deren Auswirkungen auf Abbruch-, Erdbau- und Recyclingunternehmen sowie Hinweise auf den aktuellen Handlungsbedarf in Ihren Unternehmen. 

 
Anmeldungen sind ab sofort möglich!  >>>  ANMELDEFORMULAR