Newsletter 2013/04 - 21.08.2013

Hier ist der Newsletter 2013/04 vom 21.08.2013 für alle Freunde und Mitglieder des Baustoff Recycling Bayern e.V.:

 

Stärkung des (Baustoff-)Recyclings durch das neue Bayerische Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG)

Das Bayerische Abfallwirtschaftsgesetz - Änderung in Kraft seit 01.08.2013 - dient der Umsetzung von Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Landesbelangen zur Ausführung in Bayern. Es legt für Maßnahmen der Abfallvermeidung und der Abfallbewirtschaftung in Bayern Ziele fest. So wird in Artikel 1 Abs. 1 die vom § 6 KrWG vorgegebene Abfallhierarchie 

  1. Abfallvermeidung
  2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
  3. Recycling insbesondere für Glas, Papier, Metall, Kunststoff und Bauschutt
  4. sonstige Verwertung, insbesondere Verfüllung, und
  5. Beseitigung nicht verwertbarer Abfälle

übernommen und explizit festgeschrieben, dass die Rangfolge der Abfallbewirtschaftung in der o.g. Reihenfolge zu erfolgen hat. 

Das Gesetz richtet sich an die Erzeuger, Besitzer und Entsorger von Abfällen. "Jede einzelne Person soll durch ihr Verhalten dazu beitragen, daß die Ziele der Abfallbewirtschaftung erreicht werden" (Artikel 1 Abs. 2).

Das Bayerische Abfallwirtschaftsgesetz regelt aber insbesondere auch die Pflichten der Öffentlichen Hand (d.h. von Staat, Gemeinden, Landkreisen, Bezirken und sonstigen Personen des öffentlichen Rechts) im Bereich der Abfallwirtschaft (Artikel 2). Vorbildhaft soll die Öffentliche Hand dazu beitragen, die Ziele der Abfallbewirtschaftung zu erfüllen. Und sie ist dazu verpflichtet, "vor allem im Beschaffungs- und Auftragswesen und bei Bauvorhaben, möglichst Erzeugnisse zu berücksichtigen, die ... aus Abfällen hergestellt worden sind" (Artikel 2 Abs. 2) wie z.B. Recyclingbaustoffe.

Auch die Erfüllung der vom KrWG vorgegebenen Verwertungsquoten ist verpflichtend, höhere indes sind - soweit möglich - anzustreben (Artikel 3 Abs. 5).

Für den Vollzug des Gesetzes gilt eine Regelzuständigkeit der Regierungen. Abweichende Zuständigkeiten sind in der Abfallzuständigkeitsverordnung geregelt. In vielen Fällen sind die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) zuständig.

Weitere Informationen sowie den Wortlauf des Gesetzes finden Sie unter www.izu.bayern.de "Recht/Vollzug".

 

 

 

Aufbereitungstechnik für Boden und Bauschutt: Sternsiebe

Die gesetzlichen Vorgaben für mehr Recycling, aber auch die zunehmend schwieriger und kostenintenisver werdende Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Bodenmaterialien, erfordert immer mehr, auch für bisher noch als schwierig bzw. nicht aufzubereitend geltende Materialien Techniken und Verfahren zu finden, die es ermöglichen, daraus hochwertige Recyclingbaustoffe herzustellen und diese einer bautechnischen Verwertung zuzuführen.

Um die umwelt- und insbesondere die bautechnischen Anforderungen der einschlägigen Regelwerke zu erfüllen, kann sich die Aufbereitung dabei nicht nur auf das Brechen und Zerkleinern der Materialien beschränken. Große Bedeutung kommt dabei zukünftig der Sieb- und Sortiertechnik zu. Ein mehr und mehr interessantes Verfahren scheint dabei die Sternsiebtechnik zu sein.

Sternsiebe eignen sich nicht nur ausschließlich für den organischen Anwendungsfall (z.B. Kompost), sondern auch für verschiedenste mineralische Stoffe. Zum Einsatz kommen Sternsiebe z.B. bei der Aufbereitung von Bauschutt, gemischten Abbruchmaterial, Schlacke, Gestein, Bahnschotter, Mutterboden und sonstigen Bodenmaterialien (auch bei lehmigen Böden). Insbesondere bei der Aufbereitung von bindigen und feuchten Materialien zeigen sich die Vorteile der Sternsiebtechnik.

Die Absiebungsgrößen beginnen bei trockenen Material bei 5 mm, bei bindigen Material bei etwa 10 mm. Materialien mit Kantenlängen über 250 mm sollten vorab durch einen Stangenrost ausgesondert werden. Die Herstellung von 2- sowie 3-Fraktionen auch in Kombination mit Mischmaschinen (z.B. zur Bodenverbesserung, Bodenstabilisierung, Flüssigbodenherstellung) ist möglich.

 

Weitere Informationen dazu erhalten Sie jederzeit bei unserem Mitglied Z&P Baumaschinenservice GmbH Ilmendorf (Tel. +49 (0)8457/93293 oder www.zp-bauschmaschinen.de). 

 

 

Grundkurs "Güteüberwachung" - Herstellung und Einsatz güteüberwachter Recyclingbaustoffe, September 2013

Wer ist Abfallerzeuger und/oder -besitzer? Was habe ich als Bauherr, Abbruch-, Erdbau und Bauunternehmer, als Aufbereitungs- und Recyclingunternehmer zu beachten? Wo beginnt und wo endet meine Haftung? Welche Risiken ergeben sich bei (un-)wissentlicher Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften? ... und viele Fragen mehr stellen sich den Bauherren und Unternehmen.

Auf der anderen Seite wird die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen auf Grund schwindender Verfüll- und Deponiekapazitäten schwieriger und mehr und mehr zum Kostentreiber in der Bauwirtschaft. Hilfe dagegen wiederum bietet der Einsatz von güteüberwachten Recyclingbaustoffen. Recyclingbaustoffe senken die Entsorgungskosten und versorgen die Bauwirtschaft zudem mit hochwertigen Sekundärrohstoffen für den Straßen-, Wege-, Verkehrsflächenbau, den Erdbau sowie den den gesamten Hoch- und Tiefbau.

Der Grundkurs "Güteüberwachung" - Herstellung und Einsatz von güteüberwachten Recyclingbaustoffen beleuchtet beide Themenbereiche, gibt praxisgerechte Antworten und zeigt die Möglichkeiten sowie die Anforderungen für den problemlosen Einsatz von güteüberwachten Recyclingbaustoffen auf.

Zwei Termine stehen Ihnen zur Auswahl:

10. September 2013    in 94315 Straubing, Hotel Heimer, Schlesische Straße 131

17. September 2013    in 95339 Wirsberg, Hotel Reiterhof Bellevue Spa & Resort
                                                 Sessenreuther Str. 50

Zielgruppe:  Hoch-, Tief- und Straßenbauunternehmen, 
                  Abbruch- und Erdbauunternehmer
                  Aufbereiter von Bau- und Abbruchabfällen, Recyclingunternehmen

                  Entsorgungsunternehmen
                  Architekten, Planer und Auftraggeber
                  Behördenvertreter

Anmeldungen sind ab sofort möglich! -->  ANMELDEFORMULAR

 

 

Veranstaltungen

bvse -Jahrestagung in Berlin am 26. und 27. September 2013 --> Info

 

Bitte merken Sie sich bitte bereits heute die folgenden Termine vor:

Baustoff Recycling Forum 2014 in München und Mitgliederversammlung des Baustoff Recycling Bayern e.V. am 25. Februar 2014

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie jederzeit über unsere Internetseite oder telefonisch über unsere Geschäftsstelle.