Newsletter 2011/01

Gruß Gott,

hier ist der Newsletter 2011/01 an alle Mitglieder und Freunde des Baustoff Recycling Bayern e.V.:

Die ersten Monate dieses Jahres waren sehr interressant und ereignisreich. Vor allem der Arbeitsentwurf zur Mantelverordnung sorgt bis heute für Aufregung und allerorts engagierte sowie kontrovers geführte Diskussionen. Doch der Reihe nach:

Verlängerung des bayerischen RC-Leitfadens, Januar 2011

Mit Schreiben vom 05.01.2011 hat das bayer. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) die Regierungen, Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte) und die Wasserwirtschaftsämter darüber informiert, dass der Leitfaden "Anforderung an die Verwertung von Recycling-Baustoffen in technischen Bauwerken" bis zum Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung des Bundes, längstens jedoch bis 31. Dezember 2013,  verlängert wurde.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der RC-Leitfaden von den Verwaltungsbehörden zu beachten ist und eine Verwertung nur dann schadlos und ordnungsgemäß ist, wenn sie die Vorgaben des Leitfadens einhält. Bauschutt und Straßenaufbruch sind  i.d.R. aufzubereiten, gemischte Bau- und Abbruchabfälle müssen einer geeigneten Aufbereitungsanlage zugeführt werden.Recycling-Baustoffe sollen nur als geprüfte, güteüberwachte und zertifizierte RC-Baustoffe in Verkehr gebracht und eingesetzt werden.

Erfolgt die Verwertung nicht nach den Vorgaben des Leitfadens, so muss im Einzelfall die schadlose und ordnungsgemäße Verwertung nachgewiesen werden (Einzelfallprüfung). D.h. der Nachweis ist in jedem Fall für den(die) geplanten Einbauort(e) zu erbringen und dies jeweils vor dem Einbau. Dabei sind neben der Einhaltung der umwelt- und bautechnischen Vorgaben inkl. Prüfungen, jeweils auch die Betriebseinrichtungen, das Personal und der Betriebsablauf nach den Anforderungen des RC-Leitfadens zu überprüfen.

Die Anforderungen gelten für stationäre, semimobile und mobilen Anlagen in Bayern.

Das Schreiben des bayer. StMUG finden Sie hier. Wir bitten Sie, im Gespräch bei den zuständigen Behörden vor Ort durchaus auf dieses Schreiben hinzuweisen.

 

Baustoff Recycling Forum 2011, Februar 2011

Unser Baustoff Recycling Forum am 10. Februar 2011 in Nürnberg war mit nahezu 200 Teilnehmern ein voller Erfolg.

Im ersten Vortragsabschnitt referierten zur Thematik der Mantelverordnung Herr Dr. Woiwode vom BMU Bonn, Herr Dr.-Ing. Heinz-Ulrich Betram vom Niedersächsischen Umweltministerium und MR Herr Otto Bischlager (Bayer. StMUG) aus bayerischer Sicht, kompletiert von Herrn Drexler vom bayerischen Landesamt für Umwelt, der den Stand und die Entwicklungen im Deponiebereich verdeutlichte. Sofort merkte man, dass der erst im Januar veröffentlichte Arbeitsentwurf zur Mantelverordnung (GrwV, EBV und BBodSchV) die gesamte Recyclingbranche intensiv beschäftigt. Es entstand eine sehr engagierte, aber auch kontroverse Diskussion, die uns, wie man feststellen kann, bis heute beschäftigt und uns auch noch die nächsten Monate in Atem halten wird. 

Herr Bischlager vom bayer. StMUG erörterte im weiteren Verlauf der Veranstaltung die wesentlichen Punkte zur Verlängerung des bayer. RC-Leitfadens (siehe oben) dar und RAin Dr. Stede zog als Fazit ihres Vortrag, dass Anlagenbetreiber und Verwender von Recyclingbaustoffen den rechtlichen Anspruch auf und die Behörden analog die Verpflichtung zur Berücksichtigung des RC-Leitfadens haben.

Am Nachmittag stellte Herr Schmidmeyer vom Baustoff Recycling Bayern e.V. die neuen Verbandsrichtlinien zur Anwendung und Güteüberwachung von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken in Bayern dar. Dokumentiert durch das Gütezeichens des Verbandes erhalten Hersteller, Anwender und Behörden hochwertige, güteüberwachte und zertifizierte Recyclingbaustoffe. Dadurch trägt der Baustoff Recycling Bayern e.V. mit seinen Mitgliedern wesentlich dazu bei, die Akzeptanz und die Vermarktungsfähigkeit von mineralischen Ersatzbaustoffen nachhaltig zu steigern.

Die Akzeptanz von Recyclingbaustoffen war auch Thema von Herrn Florian Knappe vom ifeu Heidelberg. Ausgehend von zukünftig anwachsenden Bauschuttmengen forderte er ein vehementes Umdenken bei allen am Bau Beteiligten. Die Rahmenbedingungen für das Recycling müssen verbessert werden. D.h. "billige Senken" sind zu schließen bzw. es sind restriktivere Anforderungen an Verfüllmaßnahmen zu stellen. Gerade von Seiten der öffentlichen Hand ist die Nachfrage nach Recyclingbaustoffen aktiv zu forcieren. Von Herstellerseite ist eine konsequente Qualitätssicherung einzufordern und neue Absatzwege und Einsatzmöglichkeiten sind zu generieren.

Diese neuen Absatzwege und Einsatzmöglichkeiten beleuchteten zum Ende der Veranstaltung Fr. Dr.-Ing. Weimann von der BAM (Optimierung des Rückbaus/Abbruchs von Gebäuden zur Aufbereitung und Rückgewinnung von hochwertigen Baustoffen) und Fr. Prof. Dr.-Ing. hab. Müller von der Bauhaus-Universität in Weimar. Die Darstellung der Entwicklungen im Bereich der Aufbereitung und Sortierung von mineralischen Reststoffen sowie neue Anwendungsbereiche (z.B. im Bereich der Leichtgranulate/ Blähgranulate) war für die Teilnehmer sehr interessant und gab vielen neue Denkanstöße mit auf den Weg..

Fazit: das Baustoff Recycling Forum 2011 war eine äußert gelungene, interessante und informative Veranstaltung. 

 

Sicherheitsleistungen für Abfallentsorgungsanlagen nach BImSchG - Bürgschafts-Versicherung

Versicherung statt Bankbürgschaft!!

Durch die Änderung des BImSchG sehen sich viele Unternehmen der Baustoffrecycling-Industrie mit neuen Forderungen der Genehmigungsbehörden nach Sicherheitsleistungen zur Erfüllung der Nachsorgepflichten (§ 5 Abs. 3 BImSchG) konfrontiert. Oftmals wird die Höhe der geforderten Sicherheitsleistung zum Problem: erhöhte Zinsbelastung, Einschränkung der Liquidität, Reduzierung des zur Verfügung stehenden Kreditrahmes usw.

Der Baustoff Recycling Bayern e.V. hat in Zusammenarbeit mit einem anerkannten Versicherungsunternehmen die Möglichkeit geschaffen, die geforderten Bürgschaften auch über eine (Bürgschafts-) Versicherung zu leisten. Mit Schreiben vom 14.02.2011 hat das Bayerische Staatsminiterium für Umwelt und Gesundheit bestätigt, dass dagegen keine Einwände bestehen und Sicherheitsleistungen in dieser Form erbracht werden können.

Diese "Versicherungs"-Lösung vermeidet die Reduzierung des bestehenden Kreditrahmens und die Einschränkung der Liquidität Ihres Unternehmens. Durch die Wahrnehmung eines exklusiven Verbandrabattes können unsere Mitglieder zusätzlich Kosten einsparen.

Als Mitglied unseres Verbandes erhalten dazu nähere Informationen in unserem nächsten Rundschreiben.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle.

 

Startschuss für enge Kooperation zwischen dem Baustoff Recycling Bayern e.V. und dem bvse e.V. Bonn, März 2011

Fachausschuss Baustoffrecycling nimmt seine Arbeit auf

„Wir beginnen jetzt unsere Zusammenarbeit und werden in den kommenden Monaten die Voraussetzungen schaffen, in einer gemeinsamen Struktur unsere Kompetenzen zusammenzuführen, um auf allen politischen Ebenen Gehör zu finden.“ Darin sind sich Baustoff Recycling Bayern e.V. und bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. einig.
 
Das Präsidium des Baustoff Recycling Bayern e.V. hatte am 09. Februar 2011 in Nürnberg beschlossen "sich als Mitglied in den bvse einzugliedern", wie Verbandspräsident Matthias Moosleitner einen Tag später auf dem Nürnberger Baustoff Recycling Forum vor nahezu 200 Teilnehmern erklärte.
 
Der bvse hat dazu schon im letzten Jahr die Weichen gestellt. Das Präsidium beschloss nämlich auf seiner Wintersitzung die Gründung eines Fachausschusses "Baustoffrecycling". Die konstituierende Sitzung dieses Fachausschusses, der mit führenden Unternehmensvertretern des Baustoffrecyclings besetzt sein wird, findet am 07. März 2011 in München in der Geschäftsstelle  des Baustoff Recycling Bayern e.V. statt.
 
Der Ausschuss wird sofort in die inhaltliche Arbeit einsteigen, denn es ist bis zum 18. März 2011 eine gemeinsame Stellungnahme zur Mantelverordnung Grundwasser/Ersatzbaustoffe/ Bodenschutz zu erarbeiten, wie bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock mitteilte.
 
Beide Verbände sind sich einig, dass in den nächsten Monaten intensiv sowohl inhaltliche wie auch organisatorische Fragen miteinander bearbeitet und geklärt werden. Damit sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass 2012 innerhalb des bvse ein Fachverband "Baustoffrecycling" gegründet wird und so die Integration des BRBayern mit seinen Mitgliedern in den bvse vollzogen werden kann.
 
„Wir freuen uns sehr über diese enge und von Beginn an vertrauensvolle Kooperation mit dem Baustoff Recycling Bayern e.V. und sehen uns auf dem richtigen Weg, den bvse als Dachverband des Mittelstandes weiter auszubauen“, betonte bvse-Präsident Burkhard Landers.

 

Stellungnahme zur Mantelverordnung 01/2011 - Überzogene Anforderungen gefährden die Verwertung von Ersatzbaustoffen und Böden, März 2011

München. Fristgerecht zum 18.03.2011 hat der bvse-Fachausschuss "Mineralische Abfälle und Stoffe" eine gemeinsame Stellungnahme für den bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. und den Verband Baustoff Recycling Bayern e.V. (BR Bayern) zum 1. Arbeitsentwurf der Mantelverordnung erarbeitet und beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eingereicht.

In der Stellungnahme machen die Verbände deutlich, dass sie eine zeitgleiche, bundeseinheitliche und rechtssichere Regelung für die Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen und Bodenmaterial grundsätzlich begrüßen. Diese halten bvse und BR Bayern im Hinblick auf die zwischenzeitlich gemachten Erfahrungen im praktischen Vollzug sogar für "zwingend erforderlich".

Der vorliegende Arbeitsentwurf stellt jedoch aus Sicht von bvse und BR Bayern durch "überzogene Anforderungen" zur Sicherstellung des Grundwasser- und Bodenschutzes wichtige Ziele der Kreislauf- und Abfallwirtschaft, wie beispielsweise die Vorrangstellung des Recyclings und die Ressourcenschonung, in Frage. Es müssten vielmehr materielle Anforderungen festgelegt werden, die die Verwertung von Ersatzbaustoffen und Böden fördern und nicht, wie im vorliegenden Arbeitsentwurf, massiv einschränken oder verhindern.

So werden aus den Schwellen- und Prüfwerten der Grundwasserverordnung die stoffspezifischen Materialwerte der Ersatzbaustoffverordnung hergeleitet. Die daraus resultierenden Materialwerte führen ohne erkennbare Notwendigkeit zu einer wesentlichen Verschärfung der Vorsorgewerte und schränken die Einsatzmöglichkeiten von Ersatzbaustoffen und die Verwertung von Böden außerhalb von Deponien im Vergleich zu den bestehenden Rahmenbedingungen erheblich ein. "Sollten hier nicht grundlegende Änderungen vorgenommen werden, sehen wir die Verwertung von Ersatzbaustoffen und Böden übermäßig beeinträchtigt und sehen die Gefahr, dass diese sogar ganz eingestellt werden könnte."

Der bvse-Fachausschuss "Mineralische Abfälle und Stoffe" fordert zudem die Festlegung eines einheitlichen Prüfverfahrens und die Harmonisierung der Prüf- und Materialwerte über alle Rechtsbereiche (Ersatzbaustoffverordnung, Bundesbodenschutzverordnung einschließlich Deponieverordnung) hinweg. Es muss gewährleistet werden, so heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme, dass dieselben Abfall- und Stoffströme auch anhand derselben Kriterien geprüft und bewertet werden. Nur so kann von Beginn an eine sichere und zuverlässige Einschätzung der möglichen Entsorgungswege durchgeführt werden.

Gemäß des Arbeitsentwurfs zur Mantelverordnung ist nach Ersatzbaustoffverordnung nur das Säulenverfahren (W/F 2/1), nach BBodSchV das Schüttel- oder Säulenverfahren (mit W/F 2/1) und nach DepV das Schüttelverfahren (W/F 10/1) anzuwenden.

Dies führt unweigerlich zu Mehrfachbeprobungen und -untersuchungen sowie zu unterschiedlichen Bewertungen des gleichen Materials. Dies ist nicht zumutbar und impraktikabel. Die Folge wird sein, dass in der Praxis das kostengünstigere und effektivere Prüfverfahren zur Anwendung gelangt und dadurch der weitere Entsorgungsweg festgelegt wird. Nach Auffassung der beiden Verbände besteht die erhebliche Gefahr, dass aufgrund der nicht einheitlichen Elutionsverfahren erhebliche Stoffströme allein wegen des in der Deponieverordnung vorgesehenen Schüttelverfahrens den Deponien zugeführt werden.

Eine zunehmende Deponierung der anfallenden Abfallströme würde auch die ehrgeizigen Ziele der Bundesregierung im Klimaschutz im Hinblick auf die Reduzierung des CO2-Ausstoßes und des Feinstaubs konterkarieren. Da diese Abfallströme fast ausschließlich per LKW transportiert werden und die bisher angedachten Regelungen der Mantelverordnung zu wesentlich längeren Transportwegen führen würden, käme es sogar zu einer Zunahme des CO2- und Feinstaub-Ausstoßes.

Kritisiert und als "nicht praxistauglich" eingestuft wird von bvse und BR Bayern auch die im Entwurf vorgesehene Systematik aus Materialwerten, Ersatzbaustoffkategorien und Einbautabellen, verbunden mit einer Unzahl von Fußnoten und Dokumentationsanforderungen. Damit werden alle Beteiligten - Erzeuger, Hersteller, Anwender - aber auch die Vollzugsbehörden überfordert. Diese Systematik entspricht außerdem nicht den herrschenden Marktbedingungen hinsichtlich Nachfrageverhalten oder beispielsweise der Ausschreibepraxis.

Die gemeisame Stellungnahme von bvse und BR Bayern steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.

 

NEU!!! Richtlinien für die Anwendung und Güteüberwachung von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken in Bayern

Der Baustoff Recycling Bayern e.V. (BR Bayern) hat seine Richtlinien für die Anwendung und Güteüberwachung von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken in Bayern neu gefasst und mit der Ausgabe 04/2011 veröffentlicht.

Seit der letzten Ausgabe der Verbandsrichtlinien 2007 wurden im Bereich der geltenden technischen Regelungen (z.B. TL BuB E-StB 09) verschiedene Änderungen eingeführt. Auch die Entwicklungen auf dem Markt für Recyclingbaustoffe machten es erforderlich, die Verbandsrichtlinien entsprechend zu anzupassen. 

Mit den Richtlinen, Ausgabe 04/2011, gibt der BR Bayern Herstellern, Anwendern, Prüfstellen und Behörden ein Regelwerk für die Anwendung und Güteüberwachung von Ersatzbaustoffen an die Hand, das allen Beteiligten schnell und einfach einen Überblick darüber verschafft,

  • welche einschlägigen Vorschriften zu beachten sind,
  • welche Parameter hinsichtlich Umweltverträglichkeit und Bautauglichkeit einzuhalten sind,
  • welche Prüfintervalle in  der Eigenüberwachung (WPK) und Fremdüberwachung gelten,
  • welche Einbaukriterien maßgebend sind und
  • welche Anwendungsmöglichkeiten bzw. Einbaumöglichkeiten für diese Ersatzbaustoffe bestehen.

Durch die Festlegung des Verfahrens zur Qualitätssicherung (Eignungstest, Eigenüberwachung (WPK), Fremdüberwachung und Zertifizierung), Mindestanforderungen an die Bautechnik für den Einsatz außerhalb des klassifizierten Straßenbaus, einheitlicher Produktbezeichnungen und der Verleihung des BR Bayern-Gütezeichens wird die Grundlage geschaffen, durch mehr Qualität und hochwertiges Recycling das Vertrauen in unsere Ersatzbaustoffe zu stärken und somit deren Akzeptanz und Marktfähigkeit wesentlich zu erhöhen.

Zu wünschen bzw. zu fordern ist, dass die privaten, gewerblichen und vor allem auch die öffentlichen Auftraggeber dieses Angebot annehmen, qualitätsgeprüfte Ersatzbaustoffe bzw. Recyclingbaustoffe - dokumentiert durch das Gütezeichen - akitv nachfragen und in ihren Bauwerken einsetzen.

Nur so können wir alle dazu beitragen, unsere gemeinsamen Ziele zu erreichen - nämlich: Stoffkreisläufe zu schließen, den Einsatz von Sekundärrohstoffen zu forcieren, dadurch natürliche Ressourcen zu schonen und knappe Deponieräume zu sparen.

Die aktuellen Richtlinien, Ausgabe 04/2011, finden Sie hier zum Download.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder sich für den Erwerb des BR Bayern-Gütezeichen interessieren, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle.

 

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