Fremdüberwachung (FÜ)

Die Fremdüberwachung ist von Prüfstellen durchzuführen, die für den jeweiligen Anwendungsbereich zugelassen und anerkannt sind. Im Rahmen der TL SoB-StB i.V.m. der TL G SoB-StB sowie der TL BuB E-StB (= klassifizierter Strassenbau) als auch im Rahmen des bayerischen RC-Leitfadens sind dies ausschließlich von den Obersten Baubehörden der Länder dafür benannten RAP Stra-Prüfstellen (RAP Stra 15).

Hinweis:
Durch die Beauftragung von Prüfstellen, die nicht als RAP Stra-Prüfstellen anerkannt sind, werden die Anforderungen der o.g. Technischen Regelungen und des bayerischen RC-Leitfadens nicht vollumfänglich erfüllt.

Der Umfang und die Häufigkeit der jeweils durchzuführenden Fremdüberwachungsprüfungen ist in den genannten Regelwerken festgelegt.