18.07.2022 | PRÄSENZ QUBA-Fortbildungskurs

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Inhalt:                
Jeder Anlagenbetreiber (mobile Aufbereitungsanlagen, stationäre Aufbereitungsanlagen, Zwischenläger, sonstige Sammel-/Lagerplätze etc.) ist verpflichtet, durch eine Annahmekontrolle sicherzustellen, dass nur für die Anlage zulässige Abfälle gelagert und behandelt werden. Das Seminar informiert Sie über die gesetzlichen Vorgaben und die Anforderungen aus den technischen Regelwerken sowie den QUBA-Qualitätsrichtlinien in Theorie und Praxis.

  • Annahmekontrolle: Anforderungen der technischen Regelwerke und der QUBA-Qualitätsrichtlinien, Einstufung unterschiedlicher Abfallmaterialien und Erkennen schadstoffbelasteter Stoffe, Dokumentation
  • Beprobung von Boden und Bauschutt: u.a. Prüfberichte und Probenahmeprotokolle richtig lesen und auswerten
  • Umgang mit gefährlichen Abfällen

Zielgruppe:         
Baustoff- und Bodenrecyclingbetriebe, Entsorgungsunternehmen, Betreiber von Zwischenläger, Bauunternehmen, Baustoffprüfstellen, Untersuchungsstellen, Behördenvertreter

Hinweis:
Für den Erhalt der Sachkunde im Rahmen der Verleihung des QUBA-Qualitätssiegels für Sekundärbaustoffe ist die für die Qualitätssicherung und werkseigene Produktionskontrolle (WPK) verantwortliche Person verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden (aufbauend auf den Grundkurs, mindestens alle 2 Jahre mit 7 Unterrichtseinheiten (UE)).
 
Dozent:
Stefan Schmidtmeyer, Geschäftsführer bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., München

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