Vor der Aufnahme der Güteüberwachung ist der Eignungsnachweis durchzuführen und durch Vorlage
- eines Verzeichnisses der Ausgangsstoffe,
- eines Sortenverzeichnisses der Recyclingbaustoffe,
- eines Aufnahmeberichtes
- und eines Prüfungszeugnisses
zu belegen.
Der Eignungsnachweis besteht aus einer Erstprüfung und einer Betriebsbeurteilung. Dabei ist insbesondere auch zu prüfen, ob die vorhandenen Betriebseinrichtungen, das Personal (Sach- und Fachkunde) und der Betriebsablauf die Gewähr für die Herstellung von umwelt- und bautechnisch geeigneten Recyclingbaustoffen gleich bleibender Qualität bieten und die im Rahmen der Eigenüberwachung/WPK geforderten Prüfungen durchgeführt werden können.
Der Eignungsnachweis ist von einer dafür anerkannten Prüfstelle (RAP Stra 15) durchzuführen.
Hinweis:
Durch die Beauftragung von Prüfstellen, die nicht als RAP Stra-Prüfstellen anerkannt sind, werden die Anforderungen der o.g. Technischen Regelungen und des bayerischen RC-Leitfadens nicht vollumfänglich erfüllt.