HBCD-haltige Styroporabfälle gelten nicht mehr als gefährlicher Abfall

Der Bundesrat beschließt, dass HBCD-haltige Styroporabfälle temporär nicht mehr als gefährlicher Abfall gelten

In mehreren Rundschreiben haben wir Sie darüber informiert, dass HBCD-Dämmstoffe nach einer  Änderung der Abfallverzeichnisverordnung seit dem 1. Oktober 2016 als gefährlicher Abfall einzustufen sind.

Der bvse hatte Bund und Länder frühzeitig auf mögliche Probleme bei der Entsorgung hingewiesen. Zwischenzeitlich spitzten sich die Entsorgungsprobleme im Baubereich so zu, dass die Länder ihrerseits mit verschiedenen Erlassen darauf reagierten. In der Folge entstand ein Flickenteppich verschiedener Einzellösungen, der nun mit einer Entscheidung des Bundesrates durch eine bundeseinheitliche Lösung ersetzt wird. Der bvse hat sich in den letzten Wochen und Monaten auf allen Ebenen mit Nachdruck dafür eingesetzt, die Einstufung als gefährlichen Abfall rückgängig zu machen. Wir begrüßen daher, dass nun eine bundeseinheitliche Regelung gefunden wurde und dass HBCD-haltige Styroporabfälle bald nicht mehr als gefährliche Abfälle eingestuft werden.

Und so sieht die Entscheidung des Bundesrates konkret aus: Mit einer Änderung wird der in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) enthaltene dynamische Verweis auf die POP-Verordnung übergangsweise um eine auf ein Jahr befristete Ausnahmeregelung für HBCD ergänzt. Styroporabfälle gelten damit befristet auf ein Jahr nicht mehr als gefährlicher Abfall. Die Entsorgung kann nach In-krafttreten der Regelung zunächst wieder unter dem Abfallschlüssel 170604 vorgenommen werden. 

Diesen Aufschub wollen Bund und Länder dazu nutzen, um für die Abfälle, die aufgrund ihres HBCD-Gehaltes grundsätzlich der POP-Verordnung unterliegen, bundeseinheitliche Lösungen zu erarbeiten. Der Verordnungsentwurf wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Sofern die Bundesregierung, voraussichtlich noch in dieser Woche, zustimmt, soll die Neuregelung kurzfristig nach Verkündung in Kraft treten.

Wir bedauern, dass die Regelung zunächst auf ein Jahr befristet wurde. Die Befristung ist aus unserer Sicht nicht sachgerecht. Es gibt heute keinen Grund, HBCD-haltiges Dämmmaterial als gefährlichen Abfall einzustufen und den wird es auch in einem Jahr nicht geben. Das Material wurde in der Vergangenheit ordnungsgemäß der Verbrennung bzw. der energetischen Verwertung zugeführt und das wird auch in Zukunft so erfolgen. Wir hoffen daher, dass die Skeptiker in den nächsten 12 Monaten erkennen werden, dass es keinen Grund dafür gibt, das Material wieder zu einem gefährlichen Abfall zu machen und somit der Weg für eine dauerhafte Lösung bereitet ist.

19.12.2016, Quelle: bvse e.V., Bonn