Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) im Bundesrat

Die AwSV, von der Bundesregierung bereits beschlossen, liegt nun dem Bundesrat zur Zustimmung vor. Durch die Verordnung werden bundesweit erstmalig einheitliche technische und organisatorische Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gestellt.

Der Baustoff Recycling Bayern e.V. hat  gemeinsam mit dem bvse e. V. – Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung  - das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) nochmals auf die durch die geplante Verordnung bedingten erheblichen Mehrbelastungen, die im besonderen Maße kleine und mittelständische Unternehmen treffen, hingewiesen und erneut entsprechende Korrekturen angemahnt:

  • Einstufung von nicht gefährlichen mineralischen Abfällen als "nicht allgemein wassergefährdend"
  • Gleichbehandlung von mobilen und stationären Anlagen
  • keine zusätzlichen Einschränkungen für das Recycling 

Insgesamt ist anhand des vorliegenden Entwurfs der AwSV mit seinen umfangreichen Regelungen bereits heute absehbar, dass hohe Investitonskosten auf die Recycling- und Entsorgungswirtschaft zukommen werden. 

Um dem europäischen und deutschen Willen nach einer ressurceneffizienten Wirtschaft zu entsprechen, halten es beide Verbände für unbedingt erforderlich, die gesetzlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Verordnungen und Gesetzen wie im Fall der AwSV auch auf die Förderung des Recyclings auszurichten.

München, 24.03.2014