RC Ziegel - Neues Merkblatt

Die Nachfrage nach Ziegelsanden und -splitten steigt. Deshalb haben wir das Merkblatt "RC Ziegel" neu aufgelegt.

Bei der Verwertung von Ziegelsanden und -splitten  gilt:

  1. Ziegelsande und -splitte sind mineralische Abfälle und der Hersteller hat dafür Sorge zu tragen, dass die Verwertung ordnungsgemäß und schadlos erfolgt (auch bei Weitergabe an Zwischenhändler, zur Weiterverarbeitung etc.)
  2. folglich muss vor dem Einbau bzw. dem Inverkehrbringen eine wasserrechtliche Erlaubnis (Einzelfallprüfung) bei der zuständigen Behörde erwirkt werden
  3. die wasserrechtliche Erlaubnis gilt als erteilt, wenn alle Anforderungen des bayerischen RC-Leitfadens (Qualitätssicherung und Zertifizierung) erfüllt sind
  4. bei Einhaltung aller Anforderungen des bayerischen RC-Leitfadens gelten RC-Baustoffe, die den Richtwert RW 1 einhalten als Produkt.

Achten Sie deshalb als Hersteller, Inverkehrbringer oder Anwender von Ziegelsanden und -splitten auf die Qualitätssicherung und Zertifizierung dieser Baustofe. In unserem Merkblatt "RC Ziegel" finden Sie alle Informationen dazu.