Vollzug KrWG und GewAbfV (UMS vom 13.03.2013)

 

Wasserrechtliche Erlaubnis im Rahmen einer Einzelfallprüfung

oder

RC-Leitfaden!

 

 

Bereits am 27.02.2013 hat Herr MR Otto Bischlager vom StMUG im Rahmen des Baustoff Recycling Forums 2013 in Augsburg darauf hingewiesen, dass die zuständigen Behörden gemäß KrWG (§ 47 Abs. 2) verpflichtet sind,

  • stationäre und mobile Anlagen
  • Unternehmen, die Abfälle entsorgen, und
  • Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen

regelmäßig und angemessen zu überprüfen. In einem Schreiben vom 13.03.2013 an alle Kreisverwaltungsbehörden hat das StMUG dies nun für den Bereich der Verwertung von Bauschutt und Recyclingbaustoffen in technischen Bauwerken konkretisiert: 

  1. Bauschutt und Straßenaufbruch sind danach unaufbereitet i.d.R. nicht für eine Verwertung in technischen Bauwerken geeignet!
  2. Gemischte Bau- und Abbruchabfälle müssen auf Grundlage der Gewerbeabfallverordnung für eine schadlose, ordnungsgemäße und möglichst hochwertige Verwertung einer geeigneten Aufbereitungsanlage zugeführt werden.
  3. Werden Recycling-Baustoffe (RC-Baustoffe) entsprechend dem bayerischen Leitfaden "Anforderungen an die Verwertung von Recycling-Baustoffen/Bauschutt in technischen Bauwerken" ("RC-Leitfaden") als geprüfte, güteüberwachte und zertifizierte Recyclingbaustoffe in Verkehr gebracht und in technischen Bauwerken eingesetzt, ist in der Regel keine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit zu erwarten und deshalb in diesen Fällen grundsätzlich kein wasserrechtliches Verfahren erforderlich.
  4. Wird nicht nach den Vorgaben des Leitfadens vorgegangen, ist eine nachteilige Veränderung eines Gewässers grundsätzlich anzunehmen und eine wasserrechtliche Zulassung (Einzelfallprüfung) vor dem Einbau der Recyclingbaustoffe einzuholen.

Eine Einzelfallprüfung - vor dem Einbau, für jede Einbaustelle einzeln, unabhängig von der einzubringenden Menge - ist aufwendig und zeitraubend. Der bayerische RC-Leitfaden dagegen stellt sich dazu als praxisorientierte und auch einzig wirtschaftliche Alternative dar!

 

Der Baustoff Recycling Bayern e.V. hat mit seinen "Richtlinien für die Anwendung und Güteüberwachung von mineralischen Ersatzbaustoffen in Bayern" für alle Hersteller und Anwender eine kompetente, umfassende und praktikable Hilfestellung und Handlungsanleitung erstellt. Das System aus Eignungsnachweis, werkseigener Produktionskontrolle (WPK) und Fremdüberwachung gewährleistet die Herstellung von Recyclingbaustoffen mit sehr hoher und gleichbleibender Qualität. Bei Erfüllung aller Anforderungen erhält der Hersteller zudem ein Produktzertifikat, dass dem Anwender die Konformität dieser Recyclingbaustoffe mit den geltenden umwelt-, aber auch bautechnischen Anforderungen attestiert und somit einen sicheren und einfachen Einsatz von Recyclingbaustoffen ermöglicht.

Weitere Infos auf unserer Internetseite oder unter tel. 089/55178-458 !