Workshop "Mineralische Abfälle und Stoffe" im Rahmen der bvse-Jahrestagung

Am 15. September fand im Rahmen der bvse-Jahrestagung in München der Workshop "Mineralische Abfälle und Stoffe" statt. Rund 40 Teilnehmer informierten sich über den aktuellen Sachstand der geplanten Verordnungsgebung und der damit verbundenen dringenden Fragen.

Herr Jürgen Weber und Frau Nathali Kootz stellten als Vorsitzender und stellvertretende Vorsitzende des bvse-Ausschusses "Mineralische Abfälle und Stoffe" dessen Arbeit und Ziele vor. So hat der Ausschuss gleich nach Gründung fristgerecht eine umfassende Stellungnahme zur geplanten Mantelverordnung erarbeitet und beim BMU eingereicht. In weiteren Sitzungen wurden Praxisprobleme und Vollzugserfahrungen gesammelt, diskutiert und in einem Gespräch mit dem BMU im Juli dieses Jahres kommuniziert. Abschließend stellte Herr Weber nochmals heraus, dass aus Sicht des Ausschusses "eine isolierte Ersatzbaustoffverordnung mit Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen und Stoffen in technischen Bauwerken losgelöst von den Anforderungen an die Verfüllung von Abgrabungen (BBodSchV) nicht zielführend ist und für gleiche Materialien trotz unterschiedlicher Verwertungsoptionen ein Elutionsverfahren etabliert werden muss." 

Im Anschluss informierte Herr Dr. Axel Kopp vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit über den aktuellen Stand der geplanten Mantelverordnung. Als Zeitrahmen für den Referentenentwurf ist das Jahresende angepeilt, für das Rechtssetzungsverfahren das erste Halbjahr 2012 geplant. Das Säulenverfahren wird als Standardverfahren implementiert, das Schüttelverfahren W/F 2:1 als gleichberechtigtes Verfahren akzeptiert. Um Mehrfachuntersuchungen im Rahmen der Deponieverordnung zu vermeiden, wird derzeit eine Umrechnungstabelle für die Prüfwerte aus dem Säulen- bzw. Schüttelverfahren 2:1 zum Schüttelverfahren 10:1 hin erarbeitet. Diese wird als Anhang der EBV aufgenommen werden. Auch mit der nötigen Anpassung des immer noch strittigen Grenzwertes für Sulfat kann gerechnet werden.

Im Anschluss stellten Herr Otto Bischlager vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, Herr Dr. Heinz-Ulrich Bertram vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz und Frau Dr. Christel Wies vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen die Auswirkungen der neuen Verordnung aus der Sicht des Vollzuges der einzelnen Bundesländer dar. So sind nach Ansicht des Vollzuges Verschiebungen der Stoffströme weg vom Recycling hin zur Deponierung zu erwarten, wenn die EBV in der derzeitigen Form umgesetzt wird.

Die Auswirkungen der neuen Verordnung aus Sicht der Industrie skizzierten Herr Stefan Schmidmeyer und Frau Kootz. Gerade die praktische Umsetzung der in der Mantelverordnung gestellten Anforderungen (Elutionsverfahren, Einbautabellen, Dokumentation) wurde eindrucksvoll dargestellt und deren Umsetzbarkeit bezweifelt. Auch von Industrieseite muss deshalb als Fazit gezogen werden, dass die Mantelverordnung in der derzeitigen Fassung nicht zu mehr, sondern zu weniger Recycling führen wird.

Knackpunkt wird zudem sein, wie sich insbesondere die öffentliche Hand als wichtigster Auftraggeber zukünftig gegenüber dem Einsatz  von Ersatzbaustoffen verhält. Die bisher vorherrschende ablehnende Haltung und mangelnde Akzeptanz darf nicht weitergeführt werden. Begleitend zur Mantelverordnung muss deshalb,

  • die überwiegend ablehnende Haltung der öffentlichen Auftraggeber gegenüber Recyclingbaustoffen beendet werden,
  • der Einsatz von geprüften, güteüberwachten und zertifizierten Recyclingbaustoffen allgemein zur Regel werden und
  • der gesetzlich statuierte Vorrang des Recycling, vor Verwertung und Beseitigung, auch im öffentlichen Beschaffungswesen verankert werden.

Die anschließende Schlussbetrachtung zeigte einmal mehr, dass die Mantelverordnung als Gesamtpaket für alle Beteiligten und vor allem im Sinne des Umwelt- und Ressourcenschutzes unabdingbar ist, aber unter Abwägung der oft gegensätzlichen Interessen noch viele insbesondere praxisgerechte Lösungen gefunden werden müssen.