Klares Bekenntnis zum RC-Leitfaden aus Oberbayern

Die Regierung von Oberbayern (ROB) stellt sich im Schreiben vom 23.07.2018 an den Baustoff Recycling Bayern e.V. München deutlich hinter den bayerischen RC-Leitfaden. „Die ROB empfiehlt den Kreisverwaltungsbehörden, den Einbau von RC-Baustoffen anhand der Bestimmungen des RC-Leitfadens zu beurteilen.“

Im Einzelnen stellt die ROB klar, dass

  1. nach dem RC-Leitfaden geprüfte, güteüberwachte und als RW1-Materialien zertifizierte RC-Baustoffe mit erfolgreichen Abschluss der Aufbereitungsmaßnahme Produkt und kein Abfall mehr sind, soweit sie die Anforderungen des § 5 KrWG erfüllen;
  2. von den zuständigen Behörden die Anforderungen des RC-Leitfadens im praktischen Vollzug grundsätzlich heranzuziehen und anzuwenden sind; die bau- und umwelttechnischen Anforderungen an das Material, die Vorgaben für den Einbau (z.B. Grundwasserabstände und Abklärung der Grundwasserverhältnisse, Mengenbegrenzungen, Einbauverbote u.a.) als auch die Dokumentationspflichten müssen eingehalten werden;
  3. zusätzliche Anforderungen im Einzelfall zwar möglich sind und im Ermessen der zuständigen Behörden liegen. Jedoch bedarf es dazu einer Begründung, die den konkreten Umständen Rechnung trägt. Hierbei muss das Ermessen fehlerfrei ausgeübt werden, die geforderten Maßnahmen müssen insbesondere verhältnismäßig sein, müssen einen legitimen Zweck verfolgen und dürfen nicht über Gebühr belasten;
  4. der RC-Leitfaden keine verpflichtende Anzeige- bzw. Genehmigungsverfahren für die Verwendung von RC-Baustoffen enthält! Bei Feld- und Waldwegebau- sowie -instandsetzungs-vorhaben wird jedoch empfohlen (vgl. Waldwege-Merkblatt 2015), geplante Vorhaben vorab freiwillig bei der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen, damit diese über etwaige Gestattungspflichten für das konkrete Vorhaben (z.B. auf Grund der Vorschriften des Wasser-, Bodenschutz- und Naturschutzrechts – nicht jedoch auf Grund des zum Einbau geplanten RC-Materials) sowie dafür zu beachtende technische Anforderungen (z.B. Qualität des Einbaumaterials) aufklären und beratend tätig werden kann.

Auch der Regierung von Oberbayern (ROB) ist es wichtig, die Verwendung von RC-Baustoffen zu fördern und unnötigen Barrieren für den Einsatz von RC-Baustoffen zu begegnen. Die ROB bekräftigt, dass „der RC-Leitfaden in den allermeisten Fällen für die Praxis vor Ort eine gute Hilfe ist und dessen Anwendung funktioniert.“

Download: Schreiben der Regierung von Oberbayern vom 23.07.2018